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    Gebrauchsinformationen 4.0
    (GI 4.0)

    Streiflichter

    Worin besteht der wesentliche Vorteil dieses Systems gegenüber der Gebrauchsinformation in Papierform?
    Gibt es zu diesem Dauerproblem in der Pharmakovigilanz einen Ausweg?
    GI 4.0 als Ersatz für die Packungsbeilage?
    Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) als Vehikel?
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Eine neue Initiative soll die digitale Versorgung mit Arzneimittelinformationen für die betroffenen Patienten deutlich verbessern. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (VFA) haben gemeinsam mit insgesamt 19 Mitgliedsfirmenn, den Bundesoberbehörden und zahlreichen Patientenorganisationen das Projekt GI 4.0 auf den Weg gebracht. Eine große Zahl von aktuellen Packungsbeilagen für sehr viele Arzneimittel sind (...)