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    Geimpft – Genesen – Getestet

    Vom Nutzen und Risiko der Schnelltests

    Streiflichter

    Regulatorische Rahmenbedingungen für den Vertrieb und die Prüfung von Schnelltests
    Zur Zuverlässigkeit der Schnelltestverfahren
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    E-Mail: straeter@straeterlawyers.de

    Die kriminelle Energie beim illegalen Vertrieb und der Abrechnung von nicht durchgeführten Tests beeindruckt. Sie soll hier jedoch nicht vertiefend behandelt werden, weil die Staatsanwaltschaft berufen ist, hier für Ordnung zu sorgen. Soweit nicht durchgeführte Tests abgerechnet werden, liegt ein Betrug nach § 263 StGB vor, der in Serie begangen, hoffentlich zu empfindlichen abschreckenden Strafen führen wird. Insoweit geht es hier jedoch nur ums Geld. Schlimmer sind die Taten mit Blick (...)