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    Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

    Konsequenzen für die Heilmittelwerbung

    Streiflichter

    Höhere Anforderungen an die Aktivlegitimation für Mitbewerber und Wettbewerbsvereine
    Verbot missbräuchlicher Abmahnungen und Gegenansprüche
    Erhöhte formale Anforderungen an die Abmahnung
    Erweiterung der Gegenansprüche des Abgemahnten
    Abgestufte Regelungen für die Vertragsstrafe
    Wegfall des „fliegenden Gerichtsstands“ für Verstöße im elektronischen Geschäftsverkehr
    Zusammenfassung 
    Prof. Burkhard Sträter und Dan Ivanescu · Sträter Rechtsanwälte, Bonn

    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Dan Ivanescu
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: ivanescu@straeterlawyers.de

    Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs versucht der Gesetzgeber erneut insbesondere missbräuchliche Abmahnungen im Wettbewerbsrecht einzudämmen und ändert dazu das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Trotz verschiedener Bemühungen in der Vergangenheit – zuletzt durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von Okt. 2013 (...)