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    Korruption – bei Ärzten keine Bestechung?

    Streiflichter

    Gegenstand des Verfahrens
    Konsequenz für pharmazeutische Unternehmen und niedergelassene Ärzte
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter,
    Sträter Rechtsanwälte,
    Kronprinzenstraße 20,
    53173 Bonn (Germany),
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Wenn man der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung Glauben schenkt, hat die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen beim Bundesgerichtshof nunmehr Zuwendungen von pharmazeutischen Unternehmen an Ärzte für die Verschreibung von Arzneimitteln erlaubt.

    Eine solche Interpretation zeigt, dass der Beschluss nicht verstanden – wahrscheinlich nicht einmal gelesen wurde.

    Gegenstand des Verfahrens

    Eine Pharmareferentin hatte aufgrund von Vorgaben eines Pharmaunternehmens 5 % des (...)