Materiell-rechtliche Vorgaben für die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln Höchstpreise und Höchstwerte – Ordinale Nutzenquantifizierung als normative Anforderung an die Kosten-Nutzen-Bewertung Teil 1 Dr. Heinz-Uwe DettlingOppenländer Rechtsanwälte, Stuttgart Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nehmen Leben und körperliche Unversehrtheit in der Wertordnung des Grundgesetzes den Rang von Höchstwerten ein. Ungeachtet dessen standen die daraus für die Kosten-Nutzen-Bewertung bei Arzneimitteln abzuleitenden normativen Anforderungen bislang nicht im Fokus wissenschaftlicher Abhandlungen. Um so größer war die Überraschung, als das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) unlängst aus ethischen Erwägungen heraus der in der Gesundheitsökonomie international favorisierten QALY-Methode eine Absage erteilte. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob damit die „Revolte“ gegen die gesundheitsökonomische Dominanz in der Kosten-Nutzen-Bewertung schon abgeschlossen ist oder ob sich aus normativ-gesundheitsrechtlicher Sicht weitere Maßstäbe ergeben. Der folgende Beitrag geht dieser Frage nach. |
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pharmind 2008, Nr. 8, Seite 967