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    Mischpreise für Arzneimittel rechtmäßig

    BSG kassiert die Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg

    Streiflichter

    Gegenstand des Verfahrens
    Maßgebliche Gründe des BSG
    Kriterien für die Mischpreisbildung – Begründungspflicht
    Ergebnis
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Das Bundessozialgericht teilte am 04.07.2018 mit, dass der Dritte Senat auf die Revision der beklagten Schiedsstelle das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg aufgehoben und die Klage des GKV-Spitzenverbands gegen den Schiedsspruch zu dem Arzneimittel Eperzan® mit dem Wirkstoff Albiglutid mit Wirkung zum 01.10.2015 abgewiesen hat (Az. B 3 KR 20/17 R).

    Gegenstand des Verfahrens

    Diese Entscheidung wurde von den beteiligten Fachkreisen mit Spannung erwartet. Was war Anlass für die gerichtliche (...)