Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken
    Abbildung 1:Methodendomänen der Künstlichen Intelligenz (Quelle aller Abbildungen: der Autor).

    Neue KI-Verordnung im Kontext GMP

    GxP

    KI im täglichen NachrichtenkanalKI im Bereich GMPWas für ein computergestütztes System ist die KIKI – AInfach erklärtKI im GMP-BereichHochrisiko-KI-SystemeProjekte und KI-VerordnungEU-GMP-Anhang 11 vs. KI-VOZukünftige EntwicklungenFazit
    Keywords: Künstliche Intelligenz  |  Maschinelles Lernen |  Deep Learning |  EU-KI-Verordnung |  Anhang 11 

    Zusammenfassung

    Dieser Beitrag beschreibt die Anwendbarkeit der EU-KI-Verordnung vom 13. Juni 2024 im GMP-Umfeld. Das grundsätzliche Modell einer Künstlichen Intelligenz (KI) besteht aus Elementen des maschinellen Lernens (ML), Deep Learning (DL) und neuronaler Netzwerke (NN). Dies unterscheidet sich grundlegend von computergestützten Systemen, die auf einer festen Quellcode-Programmierung basieren. Ausgehend davon, dass auch KI-Systeme der Definition von computergestützten Systemen entsprechen, werden Validierungskonzepte und Inhalte analog zum EU-GMP-Leitfaden Anhang 11 dargestellt und mit der KI-Verordnung harmonisiert und bereichert.

    Markus Roemer · comes compliance services

    Korrespondenz:

    Markus Roemer
    comes compliance services, Panoramastr. 26, 88214 Ravensburg
    talk@comes-services.com

    Markus Roemer
    ist unabhängiger Berater bei der comes compliance services in Ravensburg. Sein Themenspektrum umfasst u. a. die Validierung computergestützter Systeme, Audits, Pharmazeutische Qualitätssysteme (PQS) und Compliance Management. Seit 2008 engagiert er sich als Botschafter bei der ISPE. Nach dem Ingenieurstudium arbeitete Roemer bei Vetter Pharma-Fertigung und beim MES-Systemanbieter Propack Data GmbH. 2003 wechselte er als Senior Consultant zu Invensys Validation Technologies, Montreal (Kanada) und