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    Neue Möglichkeiten für die Öffentlichkeitswerbung mit Arzneimitteln

    Gesetz und Recht

    1. Einleitung
    2. Unanwendbarkeit des HWG auf Preislisten und Verkaufskataloge und bestimmte im Internet bereitgestellte Informationen
    3. Neue Werbevorgaben für Schlafmittel mit psychotropen Wirkstoffen gegen Schlaflosigkeit oder psychische Störungen
    4. Neuregelung der Publikumswerbeverbote in § 11 HWG
    Zusammenfassung
    Dr. Enno Burk · Gleiss Lutz, Berlin

    Das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ bringt erhebliche Änderungen für die Öffentlichkeitswerbung mit Arzneimitteln. Insbesondere § 11 HWG (Heilmittelwerbegesetz) – die Zentralnorm für die Öffentlichkeitswerbung mit OTC-Arzneimitteln – wird grundlegend novelliert und endlich den Vorgaben der Richtlinie 2001/83/EG angeglichen. Dieser Beitrag stellt die am 26. Oktober 2012 in Kraft tretenden Änderungen des Heilmittelwerberechts vor und zeigt dabei insbesondere die erweiterten Werbemöglichkeiten für pharmazeutische Unternehmen gegenüber der bisherigen Rechtslage (...)