Beleg für falsche Datenbasis und Notwendigkeit zur Überarbeitung
Nachhaltigkeit
Zusammenfassung
Am 12. Dez. 2024 ist die überarbeitete Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) im EU-Amtsblatt erschienen. Mit dieser Richtlinie sollen die Hersteller von Human-Arzneimitteln dazu verpflichtet werden, den Großteil der Kosten zum Aufbau der 4. Reinigungsstufe zu finanzieren. Ein neues Gutachten belegt, dass die Grundannahmen der EU-Kommission nachweislich falsch sind. Die Finanzierung durch die Pharma- und Kosmetikindustrie lässt sich auf dieser Grundlage nicht mehr rechtfertigen. Die Politik sollte die Umsetzung dieses Finanzierungskonzepts aussetzen und eine grundsätzliche Überarbeitung einleiten.
Korrespondenz:
Dr. Elmar Kroth
Pharma Deutschland e. V., Ubierstr. 71–73, 53173 Bonn
kroth@pharmadeutschland.de
![]() | Dr. Dennis Stern promovierte in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum. Seit Nov. 2024 ist er Mitglied der Stabsstelle Nachhaltigkeit, zuvor war er Referent für Nachhaltigkeit & Umwelt bei Pharma Deutschland (ehemals Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, BAH). Von 2019 bis 2021 war er Referent beim BAH. Zuvor war Stern als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum tätig. |
![]() | Dr. rer. nat. |