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    Neues Gutachten zur EU-Kommunalabwasserrichtlinie

    Beleg für falsche Datenbasis und Notwendigkeit zur Überarbeitung

    Nachhaltigkeit

    Hintergrund, Ziele und KontroverseAuswahlgründe für beide Industriesektoren2. Ramboll-GutachtenWoher stammen Mikroschadstoffe?Zusammenfassung des 2. Ramboll-GutachtensKlage gegen die RichtlinieEinordnungAlternativen sind bereits etabliert
    Keywords: Human-Arzneimittel |  Kosmetika |  4. Reinigungsstufe |  Mikroschadstoffe |  Verursacherprinzip 

    Zusammenfassung

    Am 12. Dez. 2024 ist die überarbeitete Kommunale Abwasserrichtlinie (KARL) im EU-Amtsblatt erschienen. Mit dieser Richtlinie sollen die Hersteller von Human-Arzneimitteln dazu verpflichtet werden, den Großteil der Kosten zum Aufbau der 4. Reinigungsstufe zu finanzieren. Ein neues Gutachten belegt, dass die Grundannahmen der EU-Kommission nachweislich falsch sind. Die Finanzierung durch die Pharma- und Kosmetikindustrie lässt sich auf dieser Grundlage nicht mehr rechtfertigen. Die Politik sollte die Umsetzung dieses Finanzierungskonzepts aussetzen und eine grundsätzliche Überarbeitung einleiten.

    Dr. Dennis Stern und Dr. Elmar Kroth · Pharma Deutschland

    Korrespondenz:

    Dr. Elmar Kroth
    Pharma Deutschland e. V., Ubierstr. 71–73, 53173 Bonn
    kroth@pharmadeutschland.de

    Die Abbildung zeigt den Autor Dr. Dennis Stern.Dr. Dennis Stern
    promovierte in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum. Seit Nov. 2024 ist er Mitglied der Stabsstelle Nachhaltigkeit, zuvor war er Referent für Nachhaltigkeit & Umwelt bei Pharma Deutschland (ehemals Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, BAH). Von 2019 bis 2021 war er Referent beim BAH. Zuvor war Stern als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der AG Molekulare Zellbiologie an der Ruhr-Universität Bochum tätig.
    Die Abbildung zeigt den Autor Dr. rer. nat. Elmar Kroth.Dr. rer. nat.