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    Abbildung 1
    Übersicht über den Ablauf des Methodenbewertungsverfahrens (Quelle: die Autoren in Anlehnung an Andreas Propp, s. Fußnote 19).

    Neues Verfahren zur (Nutzen-)Bewertung von Medizinprodukten mit hoher Risikoklasse

    Gesetz und Recht

    1. Rechtsgrundlage für ein Methodenbewertungsverfahren nach § 137h SGB V
    2. Sachlicher Anwendungsbereich des § 137h SGB V
    3. Methodenbewertungsverfahren durch den G-BA
    4. Übersicht Methodenbewertungsverfahren
    5. Fazit
    Dr. Cord Willhöft, LL.M. und Patricia Bendlin Spür, LL.M. · Fieldfisher LLP, München

    Nun ist die Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) als Marktzugangsvoraussetzung auch für innovative Medizinprodukte im stationären Leistungsbereich der GKV obligatorisch. Ab Sept. dieses Jahres werden Krankenhäuser entsprechende Dossiers für bestimmte Medizinprodukte erstellen müssen, im Idealfall mit Unterstützung oder zumindest im Benehmen mit den betroffenen Herstellern. Die nachfolgenden Ausführungen stellen den sachlichen Anwendungsbereich, den Verfahrensablauf und die möglichen erstattungsrechtlichen Konsequenzen dar und sollen Hersteller von innovativen (...)