Ein Vorschlag des BPI e. V. zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit
Gesundheitswirtschaft
Zusammenfassung
Die Sicherheit von Arzneimitteln steht im Mittelpunkt jeder medizinischen Versorgung. Dabei spielen unerwünschte Arzneimittelwirkungen (Adverse Drug Reactions, ADRs) eine Schlüsselrolle, die zeitnah erkannt, gemeldet und in Pharmakovigilanzsysteme integriert werden müssen, um Patienten bestmöglich zu schützen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie die Meldeverpflichtungen der Ärzte so weiterentwickelt werden können, dass die Arzneimittelsicherheit verbessert wird, ohne die Ärzteschaft unnötig zu belasten. Das Ziel muss es sein, eine Lösung zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Ärzte gerecht wird als auch die Prozesse zur Sammlung und Auswertung von ADR-Daten effizienter gestaltet. Bezogen auf die Publikation von Nebenwirkungen ist die nachfolgend vorgeschlagene Vorgehensweise ein vielversprechender Weg, um insbesondere auf die umständlichen und zeitintensiven Literaturrecherchen verzichten zu können – ein Prozess, der nicht nur in der EU, sondern weltweit optimiert werden könnte.
Korrespondenz:
Dr. Boris Thurisch
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Friedrichstr. 148, 10117 Berlin
bthurisch@bpi.de
![]() | Dr. Boris Thurisch Der studierte Biotechnologe promovierte 2007 an der Humboldt-Universität zu Berlin. Seit 2011 ist er beim BPI in verschiedenen Positionen tätig, derzeit als Geschäftsführer Nachhaltigkeit sowie Leiter der Geschäftsfelder „Umwelt und Nachhaltigkeit“ und Pharmakovigilanz. Zudem ist er Mitglied im BPI-Management Board und stv. Vorsitzender der Rote Liste Kommission. Er ist |