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    Overhead in der Drittmittelforschung

    Zu den Begehrlichkeiten der Verwaltung in Forschungseinrichtungen

    Streiflichter

    Begehrlichkeiten der Verwaltung
    Rechtsgrundlagen für Overhead
    Berechnung der Höhe des Overheads
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Pharmazeutische Unternehmen kooperieren mit Forschungseinrichtungen insbesondere im Bereich der klinischen Forschung. Diese Form der „Public Private Partnership“ ist sehr erfolgreich, insbesondere in Deutschland. Nach den Vereinigten Staaten von Amerika ist Deutschland das Land, in dem die meisten klinischen Prüfungen durchgeführt werden. Die Kontrolle durch Ethikkommissionen und Bundesoberbehörden funktioniert gut. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in der Europäischen Union (...)