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    „Pay for Delay“, „Patent Settlements“ und „Co-Promotion“ als Kartellverstoß?

    Gesetz und Recht

    Einleitung
    Verletzung der Verfahrenspatente von Lundbeck?
    Verfahren gegen Servier
    Rechtslage bei „Patent Settlements“ bleibt ungeklärt
    Urteil des US Supreme Court zu „Patent Settlements“
    Aufnahme in die europäischen Leitlinien zum Technologietransfer
    „Co-Promotion“- Vereinbarungen ebenfalls kartellrechtswidrig?
    Unlauteres Handeln als Kartellverstoß: Höheres Bußgeldrisiko
    Fazit
    Ausblick: Was tun?
    Dr. Nicolas Kredel, LL.M.1) und Jan Kresken, LL.M.1) · Anwaltssozietät Baker & McKenzie, Düsseldorf

    Im Wettbewerb gegen Generika ist Vorsicht geboten: Die EU-Kommission hat zuletzt in drei Fällen empfindliche Bußgelder gegen die Pharmahersteller Lundbeck, Servier und Johnson & Johnson sowie jeweils gegen zahlreiche Generikahersteller verhängt. Gegenstand waren sogenannte „Pay for Delay“-Vereinbarungen, Patentvergleichsvereinbarungen und „Co-Promotion“-Vereinbarungen, die aus Sicht der Kommission zur Verzögerung oder Aussetzung der Markteinführung von Generika führten. Die Entscheidungen zeigen, dass bei Maßnahmen im Hinblick auf einen (...)