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    Qualitäts-Risikomanagement zum Nachweis effektiver Schulungen

    Gesetz und Recht

    1. Praktische Wirksamkeit
    2. Theoretischer und praktischer Erfolg
    3. Einzelprüfung
    4. Qualität-Risikomanagement zur Effektivität von Schulungen
    5. Nachweis des Schulungserfolgs
    6. Ergebnis
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    Dr. Michael Hiob1 und RA Dr. Martin Wesch2 · 1Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Kiel und
    · 2Wesch & Buchenroth Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stuttgart

    Die Qualität eines Arzneimittels hängt maßgeblich vom Personal ab, das insbesondere bei der Herstellung und Prüfung eingesetzt wird. Deshalb muss dieses Personal angemessen qualifiziert sein, um diese Tätigkeiten zu beherrschen. Die Qualifizierung erfolgt durch anfängliche und fortlaufende Schulungen. Der Erfolg dieser Schulungen ist im Pharmabetrieb zu prüfen und nachzuweisen. Wie das zu geschehen hat, beleuchtet der nachfolgende (...)