§ 130e SGB V: Verordnungssteuerung, Therapiefreiheit und Innovationsschutz
Recht
Zusammenfassung
Mit der Neufassung des § 130e SGB V greift der Gesetzgeber deutlich stärker als bisher in den Wettbewerb zwischen patentgeschützten Arzneimitteln ein. Krankenkassen und ihre Verbände können Gruppen von Arzneimitteln mit patentgeschützten Wirkstoffen bilden, die in einem Therapiegebiet eine therapeutisch vergleichbare Wirkung haben, und hierfür exklusive sowie wirkstoffübergreifende Rabattverträge vereinbaren. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte haben grundsätzlich die rabattierten Arzneimittel der jeweiligen Gruppe zu verordnen; nur im medizinisch begründeten Einzelfall darf hiervon abgewichen werden.
Die Neuregelung ist deshalb mehr als ein weiteres Instrument der Preisregulierung. Sie verknüpft die Auswahl therapeutischer Alternativen mit der Rabattierung und mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Damit berührt sie ärztliche Therapieentscheidungen, die Marktposition innovativer Arzneimittel während der Patentlaufzeit und mittelbar auch die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung. Der Beitrag untersucht die neue Systematik, ihre Schnittstellen zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und zur Festbetragsbildung sowie die möglichen Folgen für Versorgung und Innovationsstandort.
Korrespondenz:
RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers
Ehlers Legal Partnerschaftsgesellschaft mbB, Widenmayerstr. 28, 80538 München
alexander.ehlers@ehlers-legal.com
![]() | RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers Studium der Medizin und der Rechtswissenschaften an den Universitäten Düsseldorf, Heidelberg und München. Facharzt für Allgemeinmedizin und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2004 Professor für Medizinrecht und Health Care Systems an der EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel. Seit 2021 |