Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken
    Abbildung 1
    Summary of minimum RMP requirements for initial marketing authorisation applications. (Quelle: [8]).

    Regulatorische Anforderungen an Homöopathika und traditionelle pflanzliche Arzneimittel

    Im Bereich der Pharmakovigilanz

    europharm

    Unterscheidung zwischen registrierten homöopathischen Arzneimitteln, zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln nach „well established use“ und traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln
    Verpflichtung zum Führen einer Pharmakovigilanz-Stammdokumentation
    Verpflichtung zur Bestellung einer Qualified Person for Pharmacovigilance (QPPV)
    Verpflichtung zur Etablierung eines Risikomanagementplans
    Meldepflicht an die EudraVigilance-Datenbank
    Verpflichtung zur Literaturrecherche
    Verpflichtungen zum Signalmanagement
    Verpflichtung zur Einreichung regelmäßiger aktualisierter Unbedenklichkeitsberichte
    Fazit
    Anna Oertli und Dr. Léonie Zimmermann · Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. (B.A.H.), Bonn
    Anna Oertli
    studierte Pharmazie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, wo sie 2017 ihr Studium mit dem zweiten Staatsexamen abschloss. Einen Teil ihrer praktischen Ausbildung zur Apothekerin absolvierte sie beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. im Bereich der Pharmakovigilanz. Seit 2019 arbeitet sie als Apothekerin in einer öffentlichen Apotheke in Köln.
    Dr. Léonie Zimmermann
    promovierte 2004 an der Universität Bonn in pharmazeutischer Mikrobiologie und war später u. a. Lehrbeauftragte im
    (...)