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    Sind Cannabisblüten (bereits) Arzneimittel?

    Gesetz und Recht

    1. Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts
    2. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
    3. Kennzeichnung: § 24 statt § 15 AMWHV
    4. Fazit
    Ulf Zumdick · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin

    Am 10. März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Cannabis-als-Medizin-Gesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt den Einsatz von Cannabis-Arzneimitteln als Therapiealternative bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen. Mit dem geltenden Rechtsrahmen soll eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln auf Cannabisbasis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht werden. 4 Jahre nach Inkrafttreten des Cannabis-als-Medizin-Gesetz ist festzustellen, dass auf der einen Seite Rechtsfragen geklärt sind. So ist (...)