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    Substitution von biologischen Arzneimitteln

    Streiflichter

    Rabattverträge und Substitution
    Bedeutung für biologische Arzneimittel – aut simile oder aut idem?
    Definition der biologischen Arzneimittel
    Vorgaben des EU-Zulassungssystems
    Rückverfolgbarkeit vs. Substitution
    Risiken von Rabattverträgen
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    ist Westfale und hat nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Marburg, Münster und Berlin sein erstes und zweites juristisches Staatsexamen in Berlin abgelegt. Er hat seine juristische Karriere als Richter begonnen: in Strafsachen am Amtsgericht Berlin-Moabit, in der Senatsverwaltung für Justiz am Landgericht und Verwaltungsgericht Berlin. Danach hat er als Regierungsdirektor das Referat für allgemeine Rechts- und Grundsatzfragen des Bundesgesundheitsamtes geleitet und ist seit 1985 Rechtsanwalt. Im Jahre 1987 hat er die Anwaltskanzlei Sträter gegründet, die seit 1997 ihren Sitz in Bonn
    (...)