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    Vertrauliche Erstattungsbeträge im AMNOG-Verfahren

    Paradigmenwechsel durch das Medizinforschungsgesetz?

    Recht

    1. Einleitung2. Transparenz als Leitbild3. Frühe Diskussionen zu Diskretion4.Vertraulichkeit als Standortinstrument5.Kritische Würdigung6.Handlungsempfehlungen
    Keywords: AMNOG  |  Medizinforschungsgesetz  |  Erstattungsbetrag |  Referenzpreisbildung  |  Marktzugang 

    Zusammenfassung

    Mit dem Medizinforschungsgesetz (MFG) hat der Gesetzgeber mit § 130b Abs. 1c SGB V erstmals eine Option zur Vereinbarung vertraulicher Erstattungsbeträge im AMNOG-Verfahren eingeführt. Ziel ist es, die internationale Referenzwirkung des deutschen Nettopreises zu begrenzen und die Attraktivität des deutschen Marktes für innovative Arzneimittel zu sichern. Die neue Regelung bricht dabei bewusst mit dem bisherigen Transparenzleitbild des AMNOG, das Nutzenbewertung und Preisbildung als öffentlich legitimierte Selbstverwaltungsentscheidungen konzipiert. Der Beitrag analysiert Normstruktur, Zugangsvoraussetzungen, Rechtsfolgen und Auskunftsrechte des neuen Instruments, beleuchtet kritisch dessen ökonomische Effizienz sowie die begrenzte faktische Schutzwirkung angesichts eines weiten Kreises gesetzlich berechtigter Mitwisser und zeigt strukturelle Lücken im Geschäftsgeheimnisschutz auf. Abschließend werden praxisorientierte Handlungsempfehlungen für pharmazeutische Unternehmen entwickelt.

    RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, RAin Dr. Madalena Lindenthal-Schmidt LL.M., · Ehlers Legal Partnerschaftsgesellschaft

    Korrespondenz:

    RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers
    Ehlers Legal Partnerschaftsgesellschaft mbB, Widenmayerstr. 28, 80538 München
    alexander.ehlers@ehlers-legal.com

    Die Abbildung zeigt den Autor RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers.RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers
    studierte Medizin und Rechtswissenschaften an den Universitäten Düsseldorf, Heidelberg und München. Er ist Facharzt für Allgemeinmedizin und Fachanwalt für Medizinrecht und seit 2004 Professor für Medizinrecht und Health Care Systems an der EBS-Universität für
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