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    Vollzogene Abschaffung von § 219a StGB und das Heilmittelwerberecht

    Gesetz und Recht

    Im Einzelnen gilt Folgendes
    Dr. iur. Horst Bitter und Professor Dr. Dr. Alexander Ehlers · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Bereits in der Pharm. Ind. 84, Nr. 2, 245–246 (2022) wurde die Abschaffung von § 219a StGB nebst Implikationen für das Heilmittelwerberecht thematisiert. Mit dem Wegfall des Werbeverbots für den Abbruch der Schwangerschaft gem. § 219a StGB am 24. Juni 2022 kann nunmehr festgestellt werden, dass die Medikamente, welche zum Schwangerschaftsabbruch zugelassen sind, nun anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten rechtlich gleichgestellt sind. Auch in den USA hat der Supreme Court am (...)