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    Vom Pharmadialog zum AM-VSG

    Statements der Verbände

    Es drohen Verordnungsausschlüsse für medizinisch nützliche Therapien
    Arzneimittel ohne belegten Zusatznutzen in der Versorgung
    Eine Nutzenbewertung ist keine Therapieempfehlung
    Beispiel: Multiple Sklerose
    Wird das AM-VSG ein Versorgungsstärkungsgesetz?
    Ausblick 2017
    Birgit Fischer · Hauptgeschäftsführerin des vfa – Die forschenden Pharmaunternehmen
    Birgit Fischer

    Für die forschenden Pharma-Unternehmen gab es, nach Jahren der relativen Ruhe im Gesetzgebungsverfahren, im Jahr 2016 v. a. ein wichtiges Ereignis: Die Resultate des Pharmadialogs sollten in ein neues Gesetz gegossen werden, das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG).

    Dabei zeigte sich, dass sich der Gesetzgeber weniger an die Verabredungen des Pharmadialogs halten wollte als vielmehr an die Einflüsterungen der gesetzlichen Krankenkassen. Denn im Pharmadialog hatte man niemals über die Verlängerung des Zwangsrabatts, der unsere Branche seit (...)