Werbung für Human-Arzneimittel im Spannungsfeld zwischen HWG und EG-RichtlinieZum Verhältnis der Werbeverbotstatbestände des HWG zu der Richtlinie 92/28/EWG -zugleich Besprechung der Urteile des OLG Schleswig-Holstein vom 25. September 2001 (Az. 6 O 42/2001) und des OLG Frankfurt/Main vom 7. März 2002 (Az. 6 U 43/01) Teil 1 RA Dr. Thomas Büttner, LL.M. Rechtsanwaltssozietät Forstmann Kleist & Partner, Frankurt/Main Zwei aktuelle Urteile des OLG Frankfurt/Main und des OLG Schleswig-Holstein beantworten die Frage kontrovers, ob die EG-Richtlinie 92/28/ EWG für die Mitgliedsstaaten abschließende Regelungstatbestände enthält oder nur einen Mindeststandard vorgibt, der von den Mitgliedsstaaten durch strengere Regelungen übertroffen werden darf. Nach ausführlicher Darstellung der bisherigen Rechtsprechung und der einschlägigen Rechtsliteratur wird in dem nachstehenden Beitrag dem OLG Schleswig-Holstein gefolgt und unter Heranziehung der klassischen Auslegungsprinzipien die Werbeverbotstatbestände der Richtlinie 92/28/EWG als abschließend qualifiziert. |
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pharmind 2003, Nr. 1, Seite 33