Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück

    Werbung für Human-Arzneimittel im Spannungsfeld zwischen HWG und EG-Richtlinie

    Zum Verhältnis der Werbeverbotstatbestände des HWG zu der Richtlinie 92/28/EWG -zugleich Besprechung der Urteile des OLG Schleswig-Holstein vom 25. September 2001 (Az. 6 O 42/2001) und des OLG Frankfurt/Main vom 7. März 2002 (Az. 6 U 43/01)

    Teil 1

    RA Dr. Thomas Büttner, LL.M.

    Rechtsanwaltssozietät Forstmann Kleist & Partner, Frankurt/Main

    Zwei aktuelle Urteile des OLG Frankfurt/Main und des OLG Schleswig-Holstein beantworten die Frage kontrovers, ob die EG-Richtlinie 92/28/ EWG für die Mitgliedsstaaten abschließende Regelungstatbestände enthält oder nur einen Mindeststandard vorgibt, der von den Mitgliedsstaaten durch strengere Regelungen übertroffen werden darf. Nach ausführlicher Darstellung der bisherigen Rechtsprechung und der einschlägigen Rechtsliteratur wird in dem nachstehenden Beitrag dem OLG Schleswig-Holstein gefolgt und unter Heranziehung der klassischen Auslegungsprinzipien die Werbeverbotstatbestände der Richtlinie 92/28/EWG als abschließend qualifiziert.

     

     




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2003

     

    pharmind 2003, Nr. 1, Seite 33