Page 34 - pharmind Ausgabe 5/2021
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Arzneimittelwesen • Gesundheitspolitik • Industrie und Gesellschaft
                               Pharma-Markt








                  dischen Sicherheitsberichte aus kli-  Des Weiteren ist auch an den Da-  n 2.3 Registrierung von
                  nischen Prüfungen (Development   tenschutz, z. B. in puncto Übermitt-  klinischen Prüfungen
                  Safety Update Reports, DSURs) und  lung personenbezogener Daten, zu  Für die Registrierung klinischer Prü-
                  wesentliche Änderungen oder Ab-  denken. Hier ist abzuklären, wer der  fungen sollen seit dem 01.01.2021
                  schlussberichte.  Auf  einige  der  Verantwortliche für die Datenverar-  Sponsoren  weiterhin  bestehende
                  neuen  regulatorischen  Vorgaben  beitung ist, wer der Datenschutzbe-  und internationale Register wie das
                  wird nachfolgend eingegangen.    auftragte des Sponsors und welche  britische ISRCTN-Register [11] oder
                                                   Datenschutzaufsichtsbehörde  für  US-amerikanische ClinicalTrials.gov
                  n 2.1 Sitz des Sponsors          den Sponsor zuständig ist.       [12] verwenden. Mit dieser Forde-
                  Auch wenn im Zeitraum vor dem      Wie man den Sitz des Sponsors  rung beabsichtigt das Vereinigte Kö-
                  Ende der Übergangsphase des Bre-  bzw. des gesetzlichen Vertreters des  nigreich sicherzustellen, dass die
                  xits immer wieder darauf hingewie-  Sponsors und einer Qualified Person  britische Öffentlichkeit über klini-
                  sen wurde, sei auch an dieser Stelle  (QP) in laufenden klinischen Prüfun-  sche Prüfungen und Studien infor-
                  nochmals erwähnt, dass eine klini-  gen ändert, beschreibt das Doku-  miert ist und weiterhin auch wird.
                  sche Prüfung eines Arzneimittels  ment „Questions and answers to  Für klinische Prüfungen und Stu-
                  oder Medizinprodukts in Deutsch-  Stakeholders on the implementation  dien, an denen sowohl britische als
                  land sowie der EU nur durchgeführt  of the Protocol on Ireland/Northern  auch EU-Prüfzentren beteiligt sind,
                  werden darf, wenn der Sponsor oder  Ireland“ [10]. 5.2. Dort findet man  wird ein Eintrag im EU-Register für
                  ein Vertreter des Sponsors seinen  unter der Frage folgende Antwort:  klinische Studien gefordert, soweit
                  Sitz in der EU oder im Europäischen  „Das Formular für den Antrag auf kli-  es keine klinischen Prüfungen der
                  Wirtschaftsraum (EWR) hat. Das be-  nische Prüfung (Clinical Trial Appli-  Phase 1 an Erwachsenen betrifft.
                  deutet, dass der Sponsor einer klini-  cation, CTA) kann von Sponsoren ge-  Im Vereinigten Königreich ist je-
                  schen Prüfung, die (auch) in der EU  ändert werden, indem sie die CTA-  de befürwortende Stellungnahme ei-
                  stattfindet, der gesetzliche Vertreter  XML-Datei der laufenden Prüfung in  ner Ethik-Kommission an die Bedin-
                  nicht länger seinen Sitz im Vereinig-  die EudraCT-Anwendung hochladen  gung geknüpft, dass die klinische
                  ten Königreich haben darf. Sollte  und die Abschnitte B.1, B.2 und/oder  Prüfung in einer öffentlich zugängli-  Nur für den privaten oder firmeninternen Gebrauch / For private or internal cooperate use only
                  dies dennoch der Fall sein, darf die  D.9.2 entsprechend aktualisieren. Das  chen Datenbank registriert wird. Die
                  klinische Prüfung nicht fortgeführt  CTA-Formular muss dann herunter-  Registrierung sollte möglichst vor
                  werden. Daher an dieser Stelle noch-  geladen, gespeichert und an alle na-  der Rekrutierung des ersten Stu-
                  mals die Empfehlung, einen Sponsor  tionalen zuständigen Behörden der  dienteilnehmers, aber nicht später
                  oder einen gesetzlichen Vertreter  EU/EWR-Mitgliedsstaaten, in denen  als 6 Wochen nach der Rekrutierung
                  des Sponsors mit Sitz in der EU oder  die klinische Prüfung durchgeführt  des ersten Studienteilnehmers erfol-
                  dem EWR zu benennen. Diese (Um-)  wird, gesendet werden.“         gen. Zudem sollte stets der Link zur
                  Benennung ist in Deutschland eine                                 Registrierung der jeweiligen klini-
                  wesentliche Änderung, die bei den  n 2.2 Sitz des Versicherers    schen Prüfung im Integrated Re-
                  zuständigen  Bundesoberbehörden  Das Gleiche gilt im Übrigen auch für  search Application System (IRAS)
                  zu beantragen ist. Das Bundesinsti-  den Versicherer bzw. seinen gesetz-  bei der Erstellung des Ethikantrags
                  tut für Arzneimittel und Medizin-  lichen Vertreter, bei dem die Pro-  angegeben werden. Sollte ein Spon-
                  produkte (BfArM) gibt zum Pro-   bandenversicherung abgeschlossen  sor eine Verschiebung der Registrie-
                  zedere der Antragstellung auf eine  wurde. Auch dieser muss seinen Sitz  rung innerhalb des erforderlichen
                  wesentliche Änderung auf seiner  in der EU bzw. dem EWR haben,    Zeitrahmens in Übereinstimmung
                  Webseite entsprechende Hinwei-   sollte die klinische Prüfung in der  mit den geltenden Transparenz-
                  se [9].                          EU durchgeführt werden, egal, ob es  regeln beantragen, muss er sich vorab
                    Das hat auch Auswirkungen auf  sich dabei um Prüfungen mit Arz-  mit diesem Anliegen an die Gesund-
                  den Import von Prüfpräparaten aus  neimitteln, Medizinprodukten oder  heitsforschungsbehörde (Health Re-
                  dem Vereinigten Königreich in die  solche handelt, die nicht unter die  search Authority, HRA) unter study.
                  EU und umgekehrt. Sollte es hier  jeweilige Arzneimittel- oder Medi-  registration@hra.nhs.uk wenden.
                  noch zu keiner Ummeldung gekom-  zinproduktegesetzgebung fallen.
                  men sein, ist durchaus auch die Lie-  An dieser Stelle sei auch daran er-  n 2.4 Anschreiben und
                  ferkette in Gefahr. In solch einem  innert, dass sich die genannten Än-  Gebühren
                  Fall einer unzureichenden Versor-  derungen selbstverständlich auch  Im Zusammenhang mit der Geneh-
                  gung der Studienteilnehmer mit   im Prüfplan, in der Patienteninfor-  migung klinischer Prüfungen sind
                  Arzneimitteln könnte die zuständige  mation, der Einwilligungserklärung  für das Anschreiben (Cover Letter)
                  Ethik-Kommission ihre vorherge-  und weiteren relevanten Dokumen-  und die Kosten für die Bearbeitung
                  hende positive Bewertung der Prü-  ten der jeweiligen klinischen Prü-  der Studienanträge ebenfalls einige
                  fung widerrufen.                 fung wiederfinden lassen müssen.  Dinge zu beachten. So sollte im Co-


                                                                                            Pharm. Ind. 83, Nr. 5, 604–614 (2021)
                  610    Armbrüster und Peters • Brexit / Kinderarzneimittel und Klinische Forschung  © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany)
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