Page 36 - pharmind Ausgabe 5/2021
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Arzneimittelwesen • Gesundheitspolitik • Industrie und Gesellschaft
                               Pharma-Markt








                  Beschluss C(97)186/Final des Rates  Für SUSARs, die nach der Über-  ne kurze Bestätigungs-E-Mail an
                  der Organisation for Economic Co-  gangszeit im Vereinigten Königreich  CT.Submission@mhra.gov.uk  gesen-
                  operation and Development (OECD)  auftreten, also seit Febr. dieses Jah-  det werden, sobald die Zusammen-
                  über die gegenseitige Anerkennung  res, gelten die Meldepflichten eines  fassung in das öffentliche Register
                  von Daten bei der Bewertung von  Drittlandes.                     hochgeladen wurde. Dazu sollte der
                  Chemikalien [22] verwiesen, wonach  Es sind grundsätzlich sämtliche  Meldung auch der entsprechende
                  Daten, die bei der Prüfung von Che-  SUSARs zu melden, die in einer kli-  Link hinzugefügt werden. Innerhalb
                  mikalien in einem OECD-Mitglied-  nischen Prüfung aufgetreten sind,  der oben genannten Zeiträume sollte
                  staat (einschließlich des Vereinigten  unabhängig davon, ob der Fall in ei-  auch ein Abschlussbericht bei der
                  Königreichs) in Übereinstimmung  nem Prüfzentrum in einem EU-Mit-  britischen HRA eingereicht werden.
                  mit den OECD-Prüfrichtlinien und  gliedstaat oder in einer Prüfstelle in  Nebenbei bemerkt stellt das Ver-
                  den OECD-Grundsätzen der GLP ge-  einem Drittland aufgetreten ist.  einigte Königreich der Öffentlich-
                  wonnen wurden, in anderen OECD-    Es sind auch sämtliche SUSARs  keit, Patienten, Forschern und Klini-
                  Mitgliedstaaten anerkannt werden.  zu melden, die im Zusammenhang  kern weiterhin Informationen über
                    An dieser Stelle ist auch auf die  mit demselben Wirkstoff, unabhän-  in Großbritannien durchgeführte
                  EU-Verordnung 546/2014 [7] zu ver-  gig  von  der  Darreichungsform,  Prüfungen und Studien über die
                  weisen, die ebenfalls festlegt, dass  Wirkstoffstärke oder Indikation, in  Webseite mit den Zusammenfassun-
                  zukünftig nur noch Anträge auf die  einer klinischen Prüfung stehen, die  gen  der  Studienergebnisse  der
                  Durchführung klinischer Prüfungen  ausschließlich in einem Drittland  HRA [24] und über die britische
                  genehmigt werden können, wenn    oder ausschließlich in einem ande-  Webseite „Be Part of Research“ [25]
                  die im Antrag vorgelegten präklini-  ren Mitgliedstaat durchgeführt wird,  zur Verfügung.
                  schen Daten GLP-konform erhoben  sofern diese klinische Prüfung von
                  wurden. Alles andere wäre ein Ver-  demselben Sponsor durchgeführt
                  sagungsgrund.                    wird. Das gilt auch für andere Spon-  3. Vorgaben zu Nordirland
                                                   soren, wenn sie entweder Teil des-
                  n 2.9 Meldepflichten für         selben  Mutterunternehmens  wie  Seit Ablauf des Übergangszeitraums   Nur für den privaten oder firmeninternen Gebrauch / For private or internal cooperate use only
                  SUSARs                           erstgenannter Sponsor sind oder ein  gilt das EU-Recht nicht mehr für das
                  Zur Frage, was sich bei der Melde-  Arzneimittel gemeinsam mit diesem  Vereinigte Königreich. Aufgrund der
                  pflicht für Verdachtsfälle einer uner-  Sponsor entwickeln.       historisch bedingten Sonderstellung
                  warteten schwerwiegenden Neben-    Für Sponsoren, die klinische Prü-  von Irland und Nordirland wurden
                  wirkung (SUSAR) an EudraVigilance  fungen mit einem Arzneimittel im  in Folge dessen Ausnahmeregelun-
                  im Zusammenhang mit im Vereinig-  Vereinigten Königreich, aber nicht  gen für diese Region notwendig. Die-
                  ten Königreich durchgeführten kli-  in einem anderen Mitgliedstaat der  se finden mit dem eigens dafür ent-
                  nischen Prüfungen ändert, ist in der  EU oder dem EWR durchführen,  wickelten Protokoll zu Irland und
                  bereits genannten Practical Guid-  entfällt die Meldepflicht für SUSARs  Nordirland („IE/NI-Protokoll“, dort
                  ance [20] zu lesen, dass laut Arti-  an EudraVigilance nach der Über-  insbesondere in Artikel 5 Abs. 4 und
                  kel 107  der  Richtlinie  2001/83/  gangszeit.                    Anhang 2 Nummer 20) [26] Anwen-
                  EG [18] solche Nebenwirkungen, die                                dung.
                  im Zusammenhang mit klinischen   n 2.10 Veröffentlichung von
                  Prüfungen auftreten, gemäß der   Studienergebnissen               n 3.1 Sitz des Sponsors
                  Richtlinie 2001/20/EG [8] zu erfas-  Für das Vereinigte Königreich gilt  Zum Sitz des Sponsors macht die
                  sen und zu melden sind.          mit dem Brexit, dass der Zeitraum  EMA in ihrem Brexit-bezogenen
                    SUSARs im Zusammenhang mit     für die Veröffentlichung der Zusam-  Question-and-Answer-Dokument
                  einer klinischen Prüfung, die im Ver-  menfassung der Ergebnisse bei pä-  [27] entsprechende Hinweise. So fin-
                  einigten Königreich vor dem Ende  diatrischen klinischen Prüfungen bei  den sich dort u. a. folgende 2 Fragen
                  der Übergangsfrist aufgetreten sind,  6 Monaten nach Abschluss der Prü-  zu diesem Thema:
                  sollten demnach vom Sponsor noch  fung und bei nicht pädiatrischen kli-  • Können Sponsoren, gesetzliche
                  gemäß Kapitel 7 „Reporting of Su-  nischen Prüfungen bei einem Jahr  Vertreter und/oder qualifizierte
                  spected Unexpected Serious Adverse  nach Abschluss der Prüfung liegt. Die  Personen für klinische Prüfungen
                  Reactions by the Sponsor“ des De-  Zusammenfassung sollte innerhalb  in Nordirland niedergelassen wer-
                  tailed guidance on the collection, ve-  dieser Fristen in dem öffentlichen  den?
                  rification and presentation of adver-  Register veröffentlicht werden, in  Die Antwort lautet: Die Bestim-
                  se event/reaction reports arising  dem die klinische Prüfung registriert  mungen des EU-Rechts in Bezug
                  from clinical trials on medicinal  wurde. Die Zusammenfassung muss  auf klinische Prüfungen und die
                  products for human use (CT-3) [23]  nicht zusätzlich noch bei der MHRA  Mitteilung der Europäischen
                  gemeldet werden.                 eingereicht werden. Es soll jedoch ei-  Kommission an die Stakeholder


                                                                                            Pharm. Ind. 83, Nr. 5, 604–614 (2021)
                  612    Armbrüster und Peters • Brexit / Kinderarzneimittel und Klinische Forschung  © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany)
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