Page 35 - pharmind Ausgabe 5/2021
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ver Letter falls zutreffend bereits in  ter der britischen Telefonnummer  vor der Freigabe an Prüfstellen zerti-
                    der Betreffzeile angegeben werden,  020 3080 6533 oder per E-Mail an  fiziert wurden. Die Liste der zugelas-
                    dass die Einreichung für eine klini-  sales.invoices@mhra.gov.uk.  senen Länder umfasst anfänglich
                    sche Prüfung der Phase I erfolgt und                             sämtliche EU- und EWR-Länder und
                    dafür eine verkürzte Beurteilungs-  n 2.5 Qualified Person (QP)  wird nach und nach ausgeweitet.
                    zeit infrage kommt, oder dass die  Die EMA hat zusammen mit den  Prüfmedikation, die von außerhalb
                    Einreichung als Teil eines „Notifica-  Heads  of  Medicinal  Agencies  des VK nach Großbritannien impor-
                    tion scheme“ [13] (z. B. für Lower-  (HMAs) und der EU-Kommission in  tiert wird und die in einem geliste-
                    Risk Trials, auch als ‘Type A’ Trials  einer „Technical Notice“ [16] darauf  ten Land von einer QP zertifiziert
                    bezeichnet) geschieht. Im Begleit-  verwiesen, dass die QP bei Studien  wurde, muss im Königreich nicht
                    schreiben sollte die „Purchase Order  in Mitgliedstaaten der EU in einem  neu zertifiziert werden. Weiterge-
                    (PO) number“ deutlich hervorgeho-  dieser Länder niedergelassen sein  hende Informationen finden sich in
                    ben werden; das würde der Agentur  muss. Andernfalls wäre der Import  dem oben genannten Leitfaden [17].
                    helfen, Zahlungen schnell und effi-  von Prüfmedikation aus Drittlän-
                    zient in Rechnung zu stellen und zu-  dern in die EU ein Verstoß gegen be-  n 2.7 GCP-Inspektionen im
                    zuordnen.                        stehendes Recht. So steht es im Arti-  Vereinigten Königreich
                      Je nach Art des Antrags auf klini-  kel 13 (2) der Richtlinie 2001/20/  Der Artikel 8(3)(ib) der Richtlinie
                    sche Prüfung können unterschiedli-  EG [8], wonach die QP in der EU  2001/83/EG [18] besagt, dass dem
                    che Gebühren anfallen. Welche das  bzw. im EWR niedergelassen sein  Zulassungsantrag eine Erklärung
                    im Einzelfall sein werden und wie  muss, und folglich können Prüfprä-  beizufügen ist, wonach die außer-
                    die entsprechenden Gebühren zu   parate nur in die EU importiert wer-  halb der EU durchgeführten klini-
                    entrichten sind, wird auf der Web-  den, wenn ihre Chargenfreigabe von  schen Prüfungen den Anforderun-
                    seite der MHRA [14] dargestellt.  einer QP in der EU zertifiziert wur-  gen der Richtlinie 2001/20/EG [8]
                      Rechnungen für Anträge auf Ge-  de. Somit müssen Sponsoren dafür  und damit der Good Clinical Prac-
                    nehmigung klinischer Prüfungen und  Sorge tragen, dass die QP in der EU  tice (GCP) entsprechen müssen. Die
                    Anträge auf wesentliche Änderungen  sitzt, genauso wie sie selbst oder ih-  Richtlinie 2005/28/EG [19] fordert in  Nur für den privaten oder firmeninternen Gebrauch / For private or internal cooperate use only
                    werden kurz nach Feststellung einer  re gesetzlichen Vertreter. Zuwider-  dieser Hinsicht, dass Inspektoren
                    gültigen Einreichung direkt an den  handlungen könnten bis zu einer  die Umsetzung der GCP-Regeln si-
                    Antragsteller geschickt. Der Antrag-  Suspendierung der Studie führen.  cherstellen. Vor diesem Hintergrund
                    steller ist dabei stets die Person, die                          wird nun in der EU im Rahmen der
                    im Abschnitt C1 des Formulars An-  n 2.6 Import von              Bewertung von Anträgen in einem
                    hang 1 bzw. Abschnitt D1 des Formu-  Prüfmedikation              risikobasierten Ansatz geprüft, ob
                    lars Anhang 2 aufgeführt ist. Die  Die seit dem 01.01.2021 gültige Vor-  die Notwendigkeit besteht, eine
                    MHRA weist ausdrücklich darauf hin,  gabe der MHRA gibt vor, dass die  GCP-Inspektion im VK durch eine
                    sie sei nicht in der Lage, die Rech-  Sponsoren  britischer  klinischer  zuständige EU-/EWR-Behörde zu
                    nung an eine andere als die in den  Prüfungen, die Prüfpräparate von  verlangen, bevor das betreffende
                    obigen Abschnitten aufgeführte Per-  außerhalb des Vereinigten König-  Verfahren abgeschlossen wird [20].
                    son zu adressieren. Zudem läge es in  reichs nach Großbritannien impor-
                    der Verantwortung des Antragstel-  tieren, ihre bestehenden Lieferket-  n 2.8 GLP-Anforderungen
                    lers, für die rechtzeitige Bezahlung  ten dahingehend überprüfen müs-  Daten aus präklinischen, nicht klini-
                    der Rechnungen nach Erhalt zu sor-  sen,  aus  welchem  Land  die  schen Studien müssen zukünftig die
                    gen. Bei ausbleibender Zahlung dro-  Prüfmedikation  importiert  wird.  Anforderungen der Good Laborato-
                    hen Strafgebühren. Einzelheiten zu  Wenn das Produkt aus einem Land  ry Practice (GLP) erfüllen. So steht
                    diesen Strafen sind in der entspre-  bezogen wird, das in dem Leitfaden  es in der „Practical guidance for pro-
                    chenden Gebührenordnung [15] fest-  mit der Liste der genehmigten Län-  cedures related to Brexit for medici-
                    gelegt. Zahlt der Antragsteller nicht,  der für den Import steht [17], gehört  nal products for human use appro-
                    kann das auch bis zur Aussetzung ei-  dazu auch, dass ein Inhaber einer  ved via MRP/DCP“ [20]. Darin wird
                    ner Durchführungsgenehmigung sei-  britischen Herstellungs- und Im-  auf Artikel 2 der Richtlinie 2004/10/
                    ner klinischen Prüfung führen, ge-  portgenehmigung  (Manufacturing  EG [21] verwiesen, wonach die in
                    folgt von einem Gerichtsverfahren für  and Import Authorisation for Im-  Artikel 1 dieser Richtlinie genannten
                    nicht bezahlte Beträge, die als Schuld  porting Investigational Medicinal  Einrichtungen bescheinigen müs-
                    gegenüber der britischen Krone ge-  Products, MIA(IMP)) ein Sicher-  sen, dass die präklinischen Studien
                    wertet werden.                   heitssystem einrichtet, mit dem  in Übereinstimmung mit den GLP-
                      Weitere Informationen über die  überprüft und sichergestellt wird,  Grundsätzen durchgeführt wurden.
                    Zahlung von Gebühren erhält man  dass diese Prüfpräparate von einer  In diesem Zusammenhang wird in
                    von der MHRA-Finanzabteilung un-  QP in einem der gelisteten Länder  der Practical Guidance [20] auf den


                    Pharm. Ind. 83, Nr. 5, 604–614 (2021)
                    © ECV • Editio Cantor Verlag, Aulendorf (Germany)  Armbrüster und Peters • Brexit / Kinderarzneimittel und Klinische Forschung  611
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