Rubrik: Fachthemen
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1524 (2020))
Falkenstein P | Härting M | Kühnöl K
Sicherheitsetiketten für Pharmaschachteln / Anforderungen, Besonderheiten und Herausforderungen · Falkenstein P
1, Härting M
2, Kühnöl K
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1Wilhelm Bähren GmbH & Co. KG, Mönchengladbach und Papiertechnische Stiftung (PTS), Heidenau
Die delegierte EU-Verordnung 2016/161 [ 1 ] schreibt zur Erhöhung der Fälschungssicherheit eine individuelle Produktkennzeichnung mit einem Data-Matrix-Code in Kombination mit einer Vorrichtung zum Schutz vor Manipulationen, ein sog. Anti-Tampering Device (ATD), vor. Das Merkmal zur Überprüfung von Manipulationen soll unverwechselbar anzeigen, ob eine Faltschachtel – als äußere Umhüllung des Medikamentes – geöffnet oder manipuliert wurde. Dadurch wird gewährleistet, dass sich auch tatsächlich das vom Hersteller verpackte Arzneimittel in der Verpackung befindet. Ohne dieses Sicherheitsmerkmal ist die individuelle Codierung zur Echtheitsprüfung des Arzneimittels wertlos, da der Verpackungsinhalt unkontrolliert verändert werden kann. Details zur technischen Umsetzung des Manipulationsschutzes sind hingegen weder ...