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Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Diekmann F.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 7 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Durchführung freigaberelevanter Prüftätigkeiten in beauftragten Betrieben

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1634 (2021))

    Diekmann F

    Durchführung freigaberelevanter Prüftätigkeiten in beauftragten Betrieben / Zur Reichweite der nur „teilweisen“ Auslagerung von Lohnprüfungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 AMG und der behördlichen Interpretation · Diekmann F · Diekmann Rechtsanwälte, Hamburg
    Auslagerungen sind in dem für die pharmazeutische Industrie üblichen Umfeld immer noch und aus nachvollziehbaren Gründen ein Branchenstandard. Nachvollziehbar, da im pharmazeutischen Umfeld eine Vielzahl an Kompetenzen gefragt sind – blickt man auf die Tätigkeitsfelder und die GMP-Guidelines. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Prüfung. Hierbei eröffnen sich verschiedene Spannungsfelder und damit einhergehende Diskussionen mit den zuständigen Behörden im föderalen System. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Regelung des § 14 Abs. 4 AMG, konkret die „teilweise außerhalb der Betriebsstätte des Arzneimittelherstellers“ ausgelagerte Prüfung der Arzneimittel. Die Voraussetzungen einer „teilweisen“ Auslagerung eröffnen einen Interpretationsspielraum, da es keine Legaldefinitionen dieser nicht unwesentlichen ...

  2. Merken

    Haftung bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Arzneimitteln

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1258 (2018))

    Diekmann F

    Haftung bei der Herstellung und dem Inverkehrbringen von Arzneimitteln / Diekmann • Haftung · Diekmann F · Diekmann Rechtsanwälte, Hamburg
    In pharmazeutischen Unternehmen besteht im Rahmen der Arzneimittelherstellung oft Unsicherheit hinsichtlich der persönlichen Verantwortlichkeit für die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere in strafrechtlicher Hinsicht, da man sich verständlicherweise mit den möglichen Folgen von Verstößen ungern auseinandersetzt. Auch um besondere Verantwortungsträger (Informationsbeauftragte, Sachkundige Person und Stufenplanbeauftragte) nicht von der Übernahme dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben abzuschrecken, wird eine Auseinandersetzung mit der Thematik häufig vermieden. Das Aussparen der Thematik „erhält“ sozusagen das Betriebsklima. Diese Vorgehensweise kann sich im Ernstfall rächen. Haftungsrisiken, auch in strafrechtlicher Hinsicht, sollten deshalb im Vorhinein abgeklärt werden.

  3. Merken

    Outsourcing im Verhältnis zu Compliance-Richtlinien und der Integration in Pharmaunternehmen

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 03, Seite 368 (2017))

    Diekmann F

    Outsourcing im Verhältnis zu Compliance-Richtlinien und der Integration in Pharmaunternehmen / Diekmann • Outsourcing · Diekmann F · DIEKMANN Rechtsanwälte, Hamburg
    Für Compliance-Vorgaben – gleich ob diese verpflichtend oder freiwillig herangezogen werden – ist es essenziell, dass diese umgesetzt und gelebt werden. Sie sollten einen Standardprozess darstellen, über dessen Ablauf Mitarbeiter geschult werden, sodass die Identifikation von und der Umgang mit potenziellen Fällen der Non-Compliance trainiert werden. Ohne informiertes Personal, klar definierte und v. a. gelebte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ist die Einhaltung von Compliance-Vorgaben kaum möglich. Dies gilt insbesondere aufgrund des mittlerweile weiten Rahmens, den der Begriff „Compliance“ einnehmen kann.

  4. Es gibt 4 weitere Treffer zu Ihrer Anfrage[ Alle Treffer dieser Rubrik anzeigen ]