Rubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1600 (2011))
Franklin N
Directive 2011/62/EU / The falsified medicinal products Directive – an assessment / Part I / Franklin N
Directive 2011/62/EU
The falsified medicinal products Directive – an assessment – Part 1
Norman C. Franklin
Interactive Consulting Associates, Zug, Switzerland
Directive 2011/62/EU / Die Direktive zu gefälschten Arzneimitteln – eine Bewertung
Der Anstieg in der Anzahl von gefälschten Arzneimitteln auf dem Markt in Europa macht den Behörden zunehmend Sorge, und es ist jetzt klar, dass die Ausbreitung des Internets, die Verlagerung der Produktion von Wirkstoffen nach Asien und der Anstieg der Anzahl der Zwischenhändler, die mit Wirk- und Hilfsstoffen sowie Arzneimitteln handeln, dazu geführt hat, dass gefälschte Arzneimittel nicht nur im Internet, sondern auch über die Apotheken in die Hände der Patienten gelangen,
Diese neue Direktive (2011/62/EU vom 8. Juni 2011) ist eine Revision der ursprünglichen Direktive 2001/83/EC für humane Arzneimittel, welche die Anzahl von gefälschten humanen Arzneimitteln auf dem europäischen Markt reduzieren soll.
Diese Revisionen verstärken die Kontrollen der gesamten Produktions- und Verteilungsketten von den Produzenten der Wirkstoffe (die per Gesetz von den Arzneimittelproduzenten oder einer unabhängigen dritten Seite auditiert werden müssen), über Wirkstoffimporteure oder Händler solcher Produkte bis zu den Herstellern von Arzneimitteln selbst, die in Zukunft die Identität und Qualität der Wirk- und Hilfsstoffe überprüfen müssen.
Die Kontrollen der Arzneimittelgroßhändler, die sie selbst durchführen müssen, werden erweitert, so dass sie in Zukunft überprüfen müssen, ob jede Arzneimittelpackung, die gefälscht werden könnte, die notwendigen Sicherheitsmerkmale hat.
Die Schwierigkeit, Arzneimittel zu kontrollieren, die über das Internet bestellt und geliefert werden, wurde erkannt. Diese neue Direktive regelt solche Websites, so dass Patienten leichter erkennen können, ob die Website berechtigt ist, Arzneimittel über das Internet anzubieten.
Das Inkrafttreten dieser Direktive setzt eine erhebliche Modifikation der Verpackungsprozesse voraus. Daher wird die Umsetzung in zwei Teilen erfolgen: Die notwendigen Verordnungen müssen bis zum 2. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden; für die Einführung der Sicherheitsmerkmale gibt es eine Sonderregelung mit einem Übergangszeitraum von 3 Jahren nach Festlegung der Art der Sicherheitsmerkmale.
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2011