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Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Gnibl R.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 14 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Biotechnologische Wirkstoffe im GMP-Bereich

    Rubrik: GMP-Aspekte in der Praxis

    (Treffer aus pharmind, Nr. 02, Seite 173 (2024))

    Gnibl R

    Biotechnologische Wirkstoffe im GMP-Bereich / Gnibl • Biotechnologische Wirkstoffe · Gnibl R · Regierung von Oberbayern, München
    Wie auch bei der Herstellung chemischer Wirkstoffe stellen sich für den Geltungsbereich und damit die Anwendbarkeit der einschlägigen GMP-Regularien zwei Fragen: bis zu welcher Stufe und ab welcher Stufe des Herstellungsprozesses biologischer und biotechnologischer Wirkstoffe sind die in Rede stehenden GMP-Regularien anwendbar? Frage 1: Bis zu welcher Stufe des Herstellungsprozesses sind die GMP-Regularien anwendbar? Betrachtet man das Endprodukt, also den fertigen Wirkstoff, so ist sowohl im Annex 2 („Manufacture of Biological Active Substances and Medicinal Products for Human Use“ ) als auch im EU-GMP-Leitfaden Teil II („Basic Requirements for Active Substances used as Starting Materials“) eindeutig festgelegt, dass diese Regularien bis zum fertigen ...

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    Biotechnologische Wirkstoffe

    Rubrik: GMP-Aspekte in der Praxis

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 687 (2023))

    Gnibl R

    Biotechnologische Wirkstoffe / Gnibl • Biotechnologische Wirkstoffe · Gnibl R · Regierung von Oberbayern, München
    Die GMP-gerechte Herstellung biotechnologischer Wirkstoffe umfasst eine Vielzahl zusätzlich zu beachtender regulatorischer Anforderungen. Diese sind nicht immer GMP-spezifisch, da hier gerade beim Umgang mit lebenden, z. T. pathogenen Organismen, Zellen, Geweben oder infektiösen Materialien nicht nur produkt-, sondern auch mitarbeiter- oder umgebungsprotektive Regelungen zur Geltung kommen. Insbesondere die Herkunft und Beschaffenheit der dabei eingesetzten Ausgangs- und Rohstoffe ist oft spezifisch für das Produkt.

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    Einfuhr von Wirkstoffen

    Rubrik: GMP-Aspekte in der Praxis

    (Treffer aus pharmind, Nr. 03, Seite 402 (2021))

    Gnibl R

    Einfuhr von Wirkstoffen / Gnibl • Einfuhr von Wirkstoffen · Gnibl R · Regierung von Oberbayern, München
    Für Wirkstoffe, die der Herstellungserlaubnispflicht gemäß § 13 Abs. 1 AMG unterliegen, ist zur Einfuhr ebenfalls eine behördliche Erlaubnis gemäß § 72 AMG in Verbindung mit einem Zertifikat gemäß § 72a AMG erforderlich. Die Forderung nach einer Written Confirmation zur Einfuhr von Wirkstoffen aus Drittländern in die Europäische Union ist seit 02.07.2013 zu berücksichtigen.

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