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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 2 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Patienten-Support-Programme in Zeiten der COVID-19-Pandemie

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 748 (2020))

    Tschammler D | Grieb J

    Patienten-Support-Programme in Zeiten der COVID-19-Pandemie / Tschammler und Grieb • Patienten-Support-Programme · Tschammler D, Grieb J · McDermott Will & Emery Rechtsanwälte, München
    Patienten-Support-Programme (PSP) von privaten Anbietern, z. T. mit Unterstützung durch pharmazeutische Unternehmen, sind seit vielen Jahren ein wichtiger Pfeiler der häuslichen Versorgung von chronisch kranken Patienten. In Zeiten der COVID-19-Pandemie können PSP essenziell sein, wenn Patienten den Arztbesuch aus Sorge vor einem Infektionsrisiko vermeiden oder aufschieben. Die von der Rechtsprechung im Hinblick auf PSP geforderte „medizinische Rationale“ dürfte daher in aller Regel vorliegen, wenn eine medizinisch notwendige Betreuung bei COVID-19-Risikopatienten zu Hause erfolgt. Auch in Zeiten der Pandemie müssen Unternehmen jedoch die rechtlichen Anforderungen an die Umsetzung und das Design von PSP erfüllen. Rechtskonform ausgestaltete und transparent kommunizierte PSP können einen ...

  2. Merken

    Festsetzungspraxis des GKV-Spitzenverbands im Festbetragswesen

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 02, Seite 230 (2016))

    Uwer D | Tschammler D

    Festsetzungspraxis des GKV-Spitzenverbands im Festbetragswesen / Eine kritische Bestandsaufnahme · Uwer D, Tschammler D · Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Düsseldorf
    Jüngste Studien zum nationalen Festbetragsmarkt belegen, dass der GKV-Spitzenverband sein im Rahmen der Festsetzung und Anpassung von Festbeträgen bestehendes Ermessen nicht ordnungsgemäß ausübt. Der GKV-Spitzenverband hat Festbeträge in den vergangenen Jahren nahezu ausschließlich an der gesetzlichen Untergrenze festgesetzt. Durch diesen rein formalistischen Ansatz verletzt er seine Rechtspflichten aus §  35 Abs.  5 SGB V, wonach Festbeträge stets eine in der Qualität gesicherte Arzneimittelversorgung sicherstellen und damit einzelfallabhängig – unter Berücksichtigung der versorgungsspezifischen Belange des konkreten Festbetragsmarkts – festgesetzt werden müssen.