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    Kooperation von Industrie und Universitäten in der klinischen Forschung

    Bedeutung des EU-Beihilferechts

    Streiflichter

    Arten der Kooperation
    Vorgaben des EU-Beihilferechts?
    Anspruch der Universitäten auf Overheadkosten
    Differenzierung zwischen CSTs und IITs
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Arten der Kooperation

    Pharmazeutische Unternehmen kooperieren in der klinischen Forschung mit Universitäten in der Europäischen Union und in hohem Umfang auch in Deutschland. Es finden sich zwei typische Formen, nämlich die von Unternehmen gesponserten, eigenen klinischen Prüfungen, die in der Regel durchgeführt werden, um eine Zulassung in europäischen und weltweiten Zulassungsverfahren zu erhalten. Aber die Universitäten führen auch klinische Prüfungen mit Arzneimitteln durch, um im (...)