Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Neues Infektionsschutzrecht durch Corona

    Coronavirus SARS-CoV-2: Versorgungssicherstellungsverordnung des BMG

    Gesetz und Recht

    I. Einleitung
    II. Anwendungsbereich und Motive
    III. Begriffsbestimmungen
    IV. Beschaffung und Abgabe durch Behörden des Bundes
    V. Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und von weiteren Gesetzen
    VI. Weitere Ausnahmen vom Arzneimittelgesetz und von weiteren Gesetzen
    VII. Ausnahmen vom Transfusionsgesetz
    VIII. Ausnahmen von Kostenverordnungen der Bundesoberbehörden
    IX. Ausnahmen von der GCP-Verordnung13)
    X. Verkehrsfähigkeit persönlicher Schutzausrüstung
    XI. Außerkrafttreten
    XII. Ergebnis
    Ulf Zumdick · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin

    I. Einleitung

    Anlässlich der Corona-Pandemie ist das Infektionsschutzrecht, insbesondere das Infektionsschutzgesetz (IfSG),1) an die epidemische Lage von nationaler Tragweite angepasst worden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat durch entsprechende Gesetzesänderungen im IfSG umfangreiche Befugnisse erhalten, um insbesondere Maßnahmen für Produkte der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zur Bewältigung der Covid-19-Krise treffen zu können. Allen voran soll das BMG die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gewährleisten.

    Für die pharmazeutische (...)