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    Richtgrößen zur Steuerung der Arzneimittelausgaben

    Bundesempfehlung zur Richtgrößenprüfung mit empfehlendem Charakter und ohne Verbindlichkeit

    RAin Dr. Ulrike Heidelmann

    Anwaltskanzlei Sträter, Bonn

    Seit Abschaffung des Arzneimittelbudgets durch das Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz (ABAG) kommt den Richtgrößen entscheidende Bedeutung für die Steuerung der Arzneimittelausgaben zu. Bei den Richtgrößen handelt es sich um arztgruppenspezifische, regionale Vereinbarungen über das Volumen der je Arzt verordneten Leistungen je Behandlungsfall.
    In dem folgenden Artikel wird dargestellt, daß es regional zu sehr großen Unterschieden bei der Berechnung der Richtgröße kommt. Dies liegt u. a. daran, daß bei der Berechnung der Richtgröße auf regional unterschiedliche historische Verordnungswerte Bezug genommen wird. Zum anderen werden die Richtgrößen für unterschiedliche Arztgruppen gebildet. Auch die Anerkennung von Praxisbesonderheiten wird derzeit in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt. Die Bundesempfehlung zur Richtgrößenprüfung hat lediglich empfehlenden Charakter und ist daher nicht verbindlich. Gleichbehandlungsaspekte können von betroffenen Ärzten im Rahmen der Richtgrößenprüfung nur begrenzt geltend gemacht werden. Insofern ist in näherer Zukunft nicht von einer bundeseinheitlichen Richt-größenprüfung auszugehen.

     




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2003

     

    pharmind 2003, Nr. 6, Seite 565