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    Zur Aussetzung der Rücknahme einer Zulassung

    Besprechung des Beschlusses des Europäischen Gerichtes Erster Instanz (EuG) vom 28. Juni 2000* )

    Dr. jur. Brigitte Collatz, Rechtsanwaltssozietät Forstmann -Kleist -Collatz, Frankfurt/Main

    Erstmals hatte das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung parallel zu einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission zu befinden, in der die Kommission die Rücknahme einer Zulassung nach den Vorschriften der europäischen Richtlinien angeordnet hatte. Die Entscheidung der Kommission war am 9. 3. 2000 ergangen. Die Rücknahme der Zulassungen war den Mitgliedstaaten innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen auferlegt. Der Antrag des betroffenen pharmazeutischen Unternehmens auf Aussetzung der Vollziehung vor dem EuG I. Instanz war erfolgreich.

    * ) Ein Auszug aus dem Beschluß ist veröffentlicht in Pharm. Ind. 62, Nr. 9, S. 669 (2000).

     




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000

     

    pharmind 2000, Nr. 10, Seite 758