Rubrik: Maschinen- und Anlagenbau
(Treffer aus TechnoPharm, Nr. 01, Seite 12 (2014))
Bellin H
Die Maschinenrichtlinie / Umsetzung im Pharmaumfeld · Bellin H · Aarbergen
Jede Maschine, die in Europa betrieben werden soll, muss die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Es ist unerheblich, wo und in welchem Zusammenhang diese Maschine zum Einsatz kommt. Zudem müssen Maschinen alle mit einem CE-Zeichen versehen werden. Dieses signalisiert, dass diese Maschine die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Der folgende Beitrag erläutert, was zur Erreichung der Konformität notwendig ist, und welche Relevanz diese Gesetze für Maschinen im Pharmaumfeld haben.