Rubrik: Pharma-Markt
(Treffer aus pharmind, Nr. 03, Seite 220 (2024))
Ecker C
Der Inflationsausgleich für Arzneimittel / Ecker • Inflationsausgleich · Ecker C · Ecker + Ecker GmbH, Hamburg
Zwangsabschläge Inflationsausgleich Preismoratorium Generikaabschlag Market Access Das Preismoratorium für Arzneimittel wurde im Jahr 2006 eingeführt und findet sich in § 130a Abs. 3a SGB V. Der Gesetzestext enthält die grundlegenden Regelungen, viele Details werden darüber hinaus in einem Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes [ 1 ] konkretisiert. Das Preismoratorium gilt grundsätzlich für alle Arzneimittel, die nicht unter Festbetrag stehen und für die kein Erstattungsbetrag vereinbart wurde. Das Preismoratorium führt dazu, dass die Preise effektiv eingefroren sind. Jede Preiserhöhung führt automatisch zu einem Moratoriumsrabatt, der die Preiserhöhung ausgleicht. Als Referenzwert („Basispreis“, Bas_ApU) wird der Preisstand am 1. Aug. 2009 verwendet. Für Arzneimittel, die nach dem 1. Aug. 2010 ...