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Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Jungk A.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 3 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Englischsprachige Verträge in der klinischen Forschung

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1244 (2014))

    Jungk A

    Englischsprachige Verträge in der klinischen Forschung / Jungk • Englischsprachige Verträge · Jungk A · Rechtsanwaltskanzlei, Neubiberg
    Nahezu 95 % der Verträge rund um die klinische Forschung lauten in englischer Sprache. Diese Verträge umfassen 20, 30, manchmal bis zu 50 oder mehr Seiten und der Inhalt der Klauseln ist oft schwer verständlich. Dagegen enthalten ähnliche Verträge in deutscher Sprache weniger standardisierte Formulierungen und sind kompakter als ihre englischen Pendants. Mit der Verwendung der englischen Sprache werden die Eigenheiten desjenigen Rechtssystems übernommen, das in den wichtigsten englischsprachigen Ländern, nämlich in Großbritannien und in den USA, herrscht. Dieses Rechtssystem wird Common Law-System genannt und bestimmt in entscheidendem Maße die Form und den Inhalt dieser Verträge. Der vorliegende Artikel gibt einen ...

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    Ango-amerikanische Verträge und Vertragsleistungen in Deutschland / Eine Kombination mit „unerwünschten Nebenwirkungen“

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1365 (2009))

    Jungk A

    Ango-amerikanische Verträge und Vertragsleistungen in Deutschland / Eine Kombination mit „unerwünschten Nebenwirkungen“ / Jungk A
    Anglo-amerikanische Verträge und Vertragsleistungen in Deutschland Eine Kombination mit „unerwünschten Nebenwirkungen“ RA Andreas Jungk, München Die englische Sprache ist in der medizinischen Forschung in Deutschland seit langem omnipräsent. Dies hat dazu geführt, dass im Bereich der medizinischen Forschung Fachpublikationen mittlerweile überwiegend in Englisch verfasst werden, weil sie in Deutsch nicht mehr wahrgenommen werden. Das führt auch dazu, dass inzwischen die Mehrzahl der Verträge in englischer Sprache abgefasst wird, und zwar auch dann, wenn beide Vertragspartner in Deutschland ihren Sitz haben und die charakteristische Vertragsleistung in Deutschland erbracht wird. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2009  

  3. Merken

    Gesundheitsschäden in klinischen Studien / Zur Frage der Anwendbarkeit von § 84 AMG

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1067 (2006))

    Jungk A

    Gesundheitsschäden in klinischen Studien / Zur Frage der Anwendbarkeit von § 84 AMG / Jungk A