Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1539 (2019))
Krüger S
Rezeptur- und Defekturherstellung gemäß § 21 Abs. 2 AMG / Grenzen der Ausnahmen von der Zulassungspflicht · Krüger S · Kanzlei Sander und Krüger Rechtsanwälte PartGmbB, Frankfurt am Main
Die zulassungsfreie Eigenherstellung von Arzneimitteln in der Apotheke wird von Apothekern vermehrt als attraktives Geschäftsfeld wahrgenommen und genutzt. Zum Teil wird für die im Rahmen der Apothekenherstellung hergestellten Arzneimittel durch die Apotheken umfassend geworben und auch ein bundesweiter Versand angeboten, z. T. auch für solche Arzneimittel, die der Verschreibungspflicht unterliegen. 1) Die so hergestellten Arzneimittel sind häufig – aufgrund niedrigerer Preise im Vergleich zu äquivalenten Fertigarzneimitteln, die vor Inverkehrbringen kosten- und zeitintensive Zulassungsverfahren durchlaufen müssen – auch konkurrenzfähig.