Rubrik: Pharma-Markt
(Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1900 (2013))
Pirk O
Der Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels bestimmt den Preis / Gesundheitsökonomische Daten spielen im Rahmen der Verhandlung um den Erstattungsbetrag eine untergeordnete Rolle · Pirk O · Olaf Pirk Consult, Nürnberg
Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) fordert für jedes Arzneimittel mit neuem Wirkstoff ein Nutzendossier, auf dessen Basis über den Zusatznutzen des neuen Arzneimittels entschieden wird. Der bestätigte Zusatznutzen ist Voraussetzung für die Verhandlung eines Erstattungsbetrags, der höher ist als der für eine zuvor benannte Vergleichstherapie. Diese Verhandlung führt der Arzneimittelhersteller mit dem GKV-Spitzenverband primär auf Basis des Nutzendossiers und des Beschlusses über den Zusatznutzen. Im folgenden Beitrag soll geklärt werden, ob pharmakoökonomische Daten diesen Verhandlungsprozess unterstützen können, obwohl sie im Rahmen der Dossiergestaltung nicht explizit gefordert sind.