Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 935 (2012))
Schmidt S
Klinische Prüfungen: Veröffentlichungspflicht der Ergebnisse / Schmidt • Einreichung von Ergebnisberichten · Schmidt S · Kanzlei am Ärztehaus, Frehse Mack Vogelsang, Bonn
Nach der Freischaltung des elektronischen Einreichungsportals am 20.04.2012 wurde die Voraussetzung für die elektronische Übermittlung der Studienergebnisse im Sinne von § 42 b des Arzneimittelgesetzes (AMG) geschaffen. Am 01.07.2012 läuft nach der Übergangsregelung des § 145 AMG die Frist zur Veröffentlichung ab. Die Regelung gilt prinzipiell für alle klinischen Prüfungen, die seit dem 06.08.2004 von der zuständigen Bundesoberbehörde genehmigt wurden.