Rubrik: Arzneimittelwesen
(Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 580 (2008))
Schraitle R
Kriterien für die Bewertung von Kombinationsarzneimitteln / Schraitle R
Kriterien für die Bewertung
von Kombinationsarzneimitteln
Dr. Rose Schraitle
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), Bonn
Neben den Monopräparaten, die den weit überwiegenden Anteil am Arzneimittelmarkt
darstellen, haben Präparate mit mehr als einem Wirkstoff ihren festen Platz. Die Zulassung von Arzneimitteln mit mehreren Wirkstoffen
stellt besondere Anforderungen an die Antragsteller. Der folgende Beitrag legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen dar und geht auf die Kriterien für die Bewertung fixer Kombinationen ein, die gleichzeitig die Anforderungen an den Beleg der Sinnhaftigkeit der fixen Wirkstoffkombination
beschreiben. Es werden die relevanten Merkmale, die eine fixe Kombination
kennzeichnen, und die daraus sich ergebenden Anforderungen an die Kombinationsbegründung diskutiert.
Wenn es um die jeweils angemessene Vorgehensweise beim Beleg der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit fixer Kombinationen geht, steht die „Guideline on fixed combination medicinal products“ des Europäischen Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) im Mittelpunkt. Sie wurde erstmals 1995 veröffentlicht, seit Februar 2008 liegt der Entwurf einer aktualisierten
Fassung vor. Die Inhalte der Guideline werden im Einzelnen kommentiert; auf weitere Leitlinien und Papiere mit Empfehlungscharakter
wird ebenfalls eingegangen.
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2008