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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 11629 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    "Operational Excellence" in der pharmazeutischen Industrie / IV: Erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsinitiativen

    Rubrik: Fachthemen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1223 (2001))

    Bäder J

    "Operational Excellence" in der pharmazeutischen Industrie / IV: Erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsinitiativen / Bäder J
    „Operational Excellence” in der pharmazeutischen Industrie IV: Erfolgreiche Implementierung von Verbesserungsinitiativen*) Gerhard Dubois und Janina Bäder Arthur D. Little International Inc., Wiesbaden Ein Projekt ist wie eine Reise in ein fernes Land. Zuweilen ist der Weg beschwerlich und unüberschaubar, manchmal aber auch geradlinig und klar. Mit dem Ziel vor Augen und dem richtigen Gefährt werden Meilensteine wie im Fluge übersprungen. In Projekten und bei der Projektumsetzung sind Ausnahmesituationen wie bei jeder Reise an der Tagesordnung. Sie erfordern ein hohes Maß an Flexibilität und häufig auch erheblichen Einsatz an Kraft und Zeit. In den ersten beiden Beiträgen der Artikelserie zum Thema „Operational Excellence in der pharmazeutischen Industrie“ wurden konkrete Möglichkeiten zur Optimierung der pharmazeutischen Produktion aufgezeigt. Die dargestellten Ansätze bzw. Modelle beschreiben bereits die Entwicklung eines Umsetzungsplans, aber nicht dessen Implementierung in der Realität. Jedes Projekt zur Effizienzsteigerung in der Fertigung hat die Formulierung von Lö-sungsansätzen mit Verbesserungsprojekten als Ergebnis. Auch die Vorgehensweise zur Restrukturierung von Produktionsnetzwerken endet mit dem Erstellen eines Umsetzungsplans. Die im letzten Artikel beschriebene Methodik zur Entwicklung von e Business-Strategien verweist ebenfalls auf die Wichtigkeit einer tatsächlichen Umsetzung zur Realisierung der Optimierungspotentiale in Supply Chain Management, Research & Development oder Marketing & Sales. Im folgenden Beitrag soll darauf aufbauend näher auf die Schlüsselfaktoren einer erfolgreichen Implementierung von Projektergebnissen und tatsächlichen Umsetzung von Veränderungen eingegangen werden.     © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2001  

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    PAREXEL LOGOS GmbH

    Rubrik: Unternehmensprofile

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 765 (2000))

    PAREXEL LOGOS GmbH /

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    Bibliothek 10/2000

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 793 (2000))

    Bibliothek 10/2000 /

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    Produktinformationen 10/2000

    Rubrik: Produktinformationen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 823 (2000))

    Produktinformationen 10/2000 /

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    In eigener Sache: Volltext im Internet

    Rubrik: -

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite X/199 (2000))

    In eigener Sache: Volltext im Internet /

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    Rechtsprechung- Zulassungswiderruf durch EU-Kommission / vorläufiger Rechtsschutz

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 669 (2000))

    Rechtsprechung- Zulassungswiderruf durch EU-Kommission / vorläufiger Rechtsschutz /
    Zulassungswiderruf durch EU-Kommission / vorläufiger Rechtsschutz (Europäisches Gericht Erster Instanz, Beschluß des Präsidenten vom 28. 7. 2000 -AZ: T-74/00R) Das Europäische Gericht Erster Instanz (EuG) hat durch Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 28. 7. 2000 den Vollzug einer Entscheidung der EU-Kommission zum europäischen Arzneimittelrecht ausgesetzt. Die EU-Kommission hatte den Mitgliedstaaten durch Entscheidung vom 9. 3. 2000 (AZ: K [2000] 453) aufgegeben, die nationalen Zulassungen für - u. a. - Amfepramon- haltige Arzneimittel zu widerrufen. Gemäß der Richtlinie 75/319 vom 20. 5. 1975 war den Mitgliedstaaten eine Frist von 30 Tagen gesetzt worden, der Entscheidung nachzukommen. Das gegen die Kommissionsentscheidung am 30. 3. 2000 angerufene EuG hatte bereits am 11. 4. 2000 durch seinen Präsidenten eine „Zwischenentscheidung“ getroffen, damit keine sofort vollziebaren Widerrufsentscheidungen der nationalen Behörden vor einer Entscheidung des EuG im einstweiligen Rechtsschutz ergehen. In dem Beschluß vom 28. 6. 2000 hat der Präsident des Gerichts in bezug auf die Antragstellerin den Vollzug der Kommissionsentscheidung vom 9. 3. 2000 bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorläufig ausgesetzt. Das EuG sah ausreichende Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit der Kommissionsentscheidung. Zum einen hielt das Gericht für zweifelhaft, ob die Kommission ihre Entscheidung auf Art. 15a der Richtlinie 75/319/EWG stützen durfte. Zudem konnte sich das Gericht nicht von der Verhältnismäßigkeit des den Mitgliedstaaten aufgegebenen Widerrufs überzeugen, da die Kommission noch Ende 1996 in Kenntnis der Sachlage von einem Widerruf abgesehen hatte. Von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen des Gerichts zum Maßstab der Dringlichkeit, an dem Aussetzungsanträge in der Luxemburger Praxis vielfach scheitern. Das Gericht bestätigt den Vortrag der Antragstellerin, daß durch den sofortigen Vollzug der Kommissionsentscheidung - und damit sofort vollziehbaren Widerrufsentscheidungen auf nationaler Ebene - dem betroffenen Unternehmen ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden entstehen würde. Der sofortige Vollzug bedeutet nach der Einschätzung des Gerichts, daß die betroffenen Arzneimittel im Pharmahandel ausgelistet und in der Verschreibungspraxis der Ärzte durch andere Präparate substituiert würden. Der Beschluß hat folgenden Wortlaut (Auszug):   © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2000  

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    Bibliothek 12/2000

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 12, Seite 1004 (2000))

    Bibliothek 12/2000 /

  8. Merken

    In Wort und Bild 10/2000

    Rubrik: In Wort und Bild

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite X/217 (2000))

    In Wort und Bild 10/2000 /

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    Bibliothek 10/2000

    Rubrik: Buchbesprechungen

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 824 (2000))

    Bibliothek 10/2000 /

  10. Merken

    Info-Börse 10/2000

    Rubrik: Info-Börse

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite X/216 (2000))

    Info-Börse 10/2000 /

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