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Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Albrecht U.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 2 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Smartphones und Software- Applikationen (Apps) in klinischen Studien

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 1435 (2014))

    Pramann O | Albrecht U

    Smartphones und Software- Applikationen (Apps) in klinischen Studien / Verwendung und rechtliche Risiken · Pramann O, Albrecht U · 1Kanzlei 34 Rechtsanwälte und Notare, Hannover und 2PLRI MedAppLab, P.L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik der Medizinischen Hochschule Hannover, Hannover
    Mobile Endgeräte und Apps gewinnen auch im professionellen Einsatz immer mehr Bedeutung. Für forschende Unternehmen kann beispielsweise die Anwendung in klinischen Studien ein mögliches Einsatzfeld sein. Hilfestellungen und Vereinfachungen bei der Dokumentation und dem Erheben von Daten können die praktische Durchführung erleichtern.

  2. Merken

    Werbung mit Studienergebnissen im Spiegel aktueller Rechtsprechung

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 07, Seite 1108 (2014))

    Pramann O | Albrecht U

    Werbung mit Studienergebnissen im Spiegel aktueller Rechtsprechung / Anforderungen an die Qualität wissenschaftlich begründeter Werbeaussagen · Pramann O, Albrecht U · 1Kanzlei 34 Rechtsanwälte und Notare, Hannover, und 2PLRI MedAppLab, P.L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik der Medizinischen Hochschule Hannover, Hannover
    Der Gesundheitsbereich unterliegt in Bezug auf Werbung einer besonders strengen Regulierung. Konkurrierende pharmazeutische Unternehmen streiten daher nicht selten über die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen. Aktuell hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit der Frage von Werbung für Arzneimittel befasst und hier Aussagen zur Qualität wissenschaftlich begründeter Werbemaßnahmen, insbesondere mit Forschungsergebnissen, getroffen. In der Regel sei eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung, die durch die Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist, notwendig. Ein solches Studiendesign ist jedoch nicht für alle Fragestellungen geeignet und die Gabe von Placebo nicht in jedem Fall ethisch vertretbar.