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Sie suchen in allen Bereichen nach dem Autor Breitkopf S.

In der Rubrik Zeitschriften haben wir 5 Beiträge für Sie gefunden

  1. Merken

    Anforderungen an die klinische Entwicklung nach AMNOG

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 928 (2012))

    Breitkopf S | Müller B | Willhöft C

    Anforderungen an die klinische Entwicklung nach AMNOG / Breitkopf et al. • Klinische Entwicklung nach AMNOG · Breitkopf S, Müller B, Willhöft C · Vormals BPI1, Berlin und Riemser Arzneimittel AG2, Ravensburg und Field Fisher Waterhouse LLP3, München
    Die Einführung der frühen Nutzenbewertung, durch das AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) verändert die klinische Entwicklung von Arzneimitteln bereits ab einem sehr frühen Stadium. Im Vordergrund der Nutzenbewertung steht die Bewertung der Effekte des zu entwickelnden Arzneimittels auf patientenrelevante Endpunkte. Daher sollten diese bereits in einem frühen Stadium, am besten schon ab der Phase 2 der klinischen Entwicklung, untersucht werden. Dies erfordert neben der Erfüllung der für die regulatorische Zulassung erforderlichen Auflagen der in Europa geltenden CHMP Efficacy Guidelines zur Entwicklung von Arzneimitteln die Umsetzung von neuen Konzepten zu Erfassung von patientenrelevanten Outcomes, um auch zielführende Daten für eine Erstattung generieren zu können.

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    Die frühe Nutzenbewertung nach dem AMANOG im Verhältnis zur Kosten-Nutzen-Bewertung

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 10, Seite 1838 (2011))

    Breitkopf S

    Die frühe Nutzenbewertung nach dem AMANOG im Verhältnis zur Kosten-Nutzen-Bewertung / Breitkopf S
    Die frühe Nutzenbewertung nach dem AMNOG im Verhältnis zur Kosten-Nutzen-Bewertung Dr. med. Simone Breitkopf ¹ und Dr. iur. Cord Willhöft² Klinische Forschung/Arzneimittelsicherheit des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e. V.1, Berlin, und Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät2, München/Berlin Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) am 1. Januar 2011 ist in Deutschland für jedes Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff, das in den Markt eingeführt wird, nach § 35 a SGB V durch den pharmazeutischen Unternehmer der Nutzen im Vergleich zu anderen Arzneimitteln (Vergleichstherapie) zu belegen. Nach § 130 b SGB V ist dann vorgesehen, dass der pharmazeutische Unternehmer auf Grundlage dieser frühen Nutzenbewertung ein Erstattungsbetrag mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart. Mehrkosten für innovative Arzneimittel werden nur noch bezahlt, wenn mit diesen bessere Behandlungserfolge im Vergleich zu bereits verfügbaren Behandlungsoptionen für Patienten erzielt werden können. Die Nachweise dafür müssen die pharmazeutischen Unternehmer gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) selbst erbringen. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2011  

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    Regulatorische Grundlagen des Designs von Arzneimittelstudien nach der Zulassung

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1460 (2011))

    Breitkopf S

    Regulatorische Grundlagen des Designs von Arzneimittelstudien nach der Zulassung / Breitkopf S
    Regulatorische Grundlagen des Designs von Arzneimittelstudien nach der Zulassung Dr. med. Simone Breitkopf 1, Dr. iur. Cord Willhöft2 und Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers2 Klinische Forschung/Arzneimittelsicherheit des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e. V.1, Berlin,Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät2, München/Berlin Damit Arzneimittelstudien dem bestmöglichen wissenschaftlichen und ethischen Qualitätsstandard entsprechen können, unterliegen sie einer Fülle von regulatorischen Vorgaben. Diese beziehen sich sowohl auf die Planung, das Design, den Probandenschutz als auch auf die Durchführung und viele weitere Aspekte. Bezüglich vieler Fragestellungen, aber vor allem bezüglich des Studiendesigns, lassen sich zwei große Bereiche voneinander unterscheiden: die Studien vor der Zulassung und die Studien nach der Zulassung. Während randomisierte kontrollierte Studien (randomized controlled trials, „RCT“) als Goldstandard für klinische Prüfungen vor der Zulassung eines Medikamentes international anerkannt sind, stehen für die Studien nach der Zulassung (post authorisation studies, „PAS“) viele unterschiedliche Studiendesigns zur Verfügung. Studien nach der Zulassung können sowohl als interventionelle Studie (meist als RCT) oder als nicht-interventionelle Studie („NIS“) durchgeführt werden. Die möglichen Designoptionen der Studien nach der Zulassung sowie deren regulatorische Grundlagen (national sowie international) sollen im Folgenden vorgestellt werden. © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2011  

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