Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 02, Seite 277 (2012))
Ehlers A | Stark H
Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht / Die frühe Nutzenbewertung nach AMNOG und nun auch ein „Bestandsmarktaufruf“? · Ehlers A, Stark H · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin
Mit dem 01. Januar 2011 ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und damit die frühe Nutzenbewertung nach § 35 a SGB V in Kraft getreten. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat bereits einige Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen bewertet. Fast ein Jahr nach Einführung des § 35 a SGB V, am 15. Dezember 2011, hat der G-BA nun auch das erste Verfahren einer frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, hier zu Ticagrelor, abgeschlossen 1) . Für dieses Arzneimittel wird es nun der nächste Schritt des pharmazeutischen Unternehmers AstraZeneca sein, auf der Grundlage des G-BA-Beschlusses mit dem GKV-Spitzenverband Preisverhandlungen zu führen. Am 23. Januar 2012 erfolgte schließlich ...