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In der Rubrik Zeitschriften haben wir 2 Beiträge für Sie gefunden

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    Medizinisches Cannabis

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 06, Seite 529 (2024))

    Veit M | Ambrosius M | Cirillo F | Ziegler A

    Medizinisches Cannabis / Anforderungen an Verdampfer zu dessen Verabreichung – Teil 2*Teil 1 dieses Beitrags siehe Pharm. Ind. 2024;86(5): 426–431. · Veit M1, Ambrosius M2, Cirillo F3, Ziegler A4 · 1Alphatopics GmbH, Kaufering und Sträter Rechtsanwälte, Bonn und Avanti Europe AG, Ormalingen und Zience – Exchange of Ideas, Großhabersdorf
    Medizinisches Cannabis Verdampfer Medizinprodukte Verabreichung von Arzneimitteln Während industriell hergestellte Fertigarzneimittel bereits in geeigneter Verpackung auf den Markt kommen, liegt die Wahl des passenden Packmittels für Rezepturarzneimittel in der Hand der Apotheke. Diese ist in der Auswahl grundsätzlich frei, solange das verwendete Packmittel selbst eine hinreichende pharmazeutische Qualität besitzt und zugleich die Qualität des in der Apotheke hergestellten Arzneimittels durch das Packmittel bestmöglich gewahrt bleibt. Wobei auch die Handhabung durch den Patienten und dessen motorische Fähigkeiten bei der Auswahl eine Rolle spielen sollten. Im Hinblick auf Rezepturarzneimittel mit medizinischem Cannabis, die zur Inhalation nach Vaporisation bestimmt sind, besteht dabei die ...

  2. Merken

    Medizinisches Cannabis

    Rubrik: Gesetz und Recht

    (Treffer aus pharmind, Nr. 05, Seite 426 (2024))

    Veit M | Ambrosius M | Cirillo F | Ziegler A

    Medizinisches Cannabis / Anforderungen an Verdampfer zu dessen Verabreichung – Teil 1 · Veit M1, Ambrosius M2, Cirillo F3, Ziegler A4 · 1Alphatopics GmbH, Kaufering und 2Sträter Rechtsanwälte, Bonn und Avanti Europe AG, Ormalingen und Zience – Exchange of Ideas, Großhabersdorf
    Medizinisches Cannabis Verdampfer Medizinprodukte Verabreichung von Arzneimitteln Die Europäische Verordnung zu Medizinprodukten (Verordnung Nr. 2017/745/EU „Medical Device Regulation“, MDR) hat die Medizinprodukte-Richtlinie Nr. 93/42/EWG („Medical Device Directive“, MDD) im Mai 2021 ersetzt und gilt nun in allen EU-Mitgliedstaaten, Staaten mit einem gültigen „Mutual Recognition Agreement“ (MRA), wie z. B. die Türkei, und European-Economic-Area(EEA)-/European-Free-Trade-Association(EFTA)-Staaten, wie Norwegen und Island. Medizinprodukte sind in Art. 2(1) der MDR als „ein Instrument, ein[en] Apparat, ein Gerät, eine Software, ein Implantat, ein Reagenz, ein Material oder ein[en] andere[r] Gegenstand, das dem Hersteller zufolge für Menschen bestimmt ist und allein oder in Kombination einen oder mehrere der folgenden spezifischen medizinischen Zwecke ...