Rubrik: europharm
(Treffer aus pharmind, Nr. 08, Seite 1334 (2010))
Hermes M
Arzneimittelversorgung von Kindern / Ergebnisse einer Studie zur praktischen Auswirkung der EU-Versordnung 1901/2006 „Better Medcines for Children“ seit ihrem Inkrafttreten im Januar 2007 / Hermes M
Arzneimittelversorgung von Kindern
Ergebnisse einer Studie zur praktischen Auswirkung der EU-Verordnung 1901/2006 „Better Medicines for Children“ seit ihrem Inkrafttreten im Januar 2007
Martin Hermes1, Dr. Lutz Barnscheid1, Dr. Verena Garsuch1, Dr. Petra Schoettler2, Dr. Jessica Dominguez-Hirschi2 und Prof. Dr. Jörg Breitkreutz1
Heinrich-Heine-Universität, Institut für Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie, Düsseldorf1, und HEXAL Foundation gGmbH, Holzkirchen2
Weltweit werden Kinder und Jugendliche ambulant und stationär mit nicht für sie zugelassenen Arzneimitteln behandelt. Die EU-Verordnung 1901/2006 soll die Situation in Europa verbessern. Ziel unserer Studie ist es, auf pädiatrischen Krankenhausstationen in Deutschland kurz vor Inkrafttreten der Verordnung im Januar 2007 das Ausmaß des unlicensed use zu ermitteln und erste Entwicklungen drei Jahre danach abzuschätzen. In 40 deutschen Krankenhausapotheken wurden über einen Zeitraum von sechs Monaten alle Rezepturverordnungen für pädiatrische Patienten gesammelt und ausgewertet. Die Ergebnisse wurden mit den von der EMA veröffentlichten Dokumenten „Priority-list of off-patent medicinal products for paediatric studies“ und „Assessment of the paediatric needs“ verglichen. Für häufig verordnete Wirkstoffe wurde der aktuelle Zulassungsstatus ermittelt. Die Auswertung bislang veröffentlichter Entscheidungen der EMA über pädiatrische Prüfkonzepte soll einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung ermöglichen.
Es wurden über 4 800 Verordnungen ausgewertet. Für 38 % (5 von 13) der am häufigsten verordnete Wirkstoffe ist keine altersgerechte Darreichungsform verfügbar. Werden Wirkstoffe mit kardiovaskulärer Indikation betrachtet, trifft dies auf 80 % (16 von 20) der Stoffe zu. Der größte aktuelle Bedarf besteht in der Entwicklung kindgerechter Zubereitungen altbekannter Arzneistoffe. Der Anteil an Anträgen auf Genehmigung eines Paediatric Investigation Plan (PIP) für diese Wirkstoffe beträgt derzeit 3 %. Die Dokumente „Priority-list of off-patent medicinal products for paediatric studies“ und „Assessment of the paediatric needs“ beinhalten insgesamt 317 Wirkstoffe, von denen die EMA bislang für 10 % Entscheidungen über PIPs veröffentlicht hat.
Drei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Verordnung befinden sich somit erst wenige Wirkstoffe auf dem Weg zu einer Zulassung, die die Anwendung bei Kindern jeden Alters einschließt. In der EU sind für neue Arzneistoffe die Entwicklung kindgerechter Zubereitungen und klinische Untersuchungen bei Kindern Zulassungsvoraussetzungen. Die Entwicklung neuer, altersgerechter Arzneimittel mit nicht mehr patentgeschützten Wirkstoffen benötigt jedoch weitere Anreize, um die gegenwärtige Versorgungslücke zu schließen.
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2010