Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 02, Seite 232 (2015))
Burholt C | Kluckert S
Frühe Nutzenbewertung und zentrale Preisverhandlung im Lichte des Kartellrechts / Burholt und Kluckert • Frühe Nutzenbewertung und zentrale Preisverhandlung im Kartellrecht · Burholt C, Kluckert S ·
1Dierks + Bohle Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin und
2Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht der Freien Universität, Berlin
Der Beitrag erörtert, inwiefern pharmazeutische Unternehmer, Gemeinsamer Bundesausschuss und Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen der frühen Nutzenbewertung (§ 35a SGB V) und der zentralen Preisverhandlung (§ 130b SGB V) kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe beachten müssen. Dabei wird schwerpunktmäßig beleuchtet, ob pharmazeutische Unternehmer bei der Erstellung eines Dossiers zusammenarbeiten dürfen und ob der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Normadressat des europäischen Kartellrechts ist.