Rubrik: Maschinen- und Anlagenbau
(Treffer aus TechnoPharm, Nr. 05, Seite 278 (2017))
Reingardt S | Discher M | Krolle A
Konforme Kennzeichnung von Pharmazeutika / Nach EU-Fälschungsrichtlinie 2016/161 · Reingardt S, Discher M, Krolle A · GS1 Germany GmbH, Köln und Videojet Technologies GmbH, Limburg und Papiertechnische Stiftung, Heidenau
Serialisierung DataMatrix-Code Compliance Kennzeichnung Falsified Medicine Directive (FMD) Um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu erzielen, verlangt die Falsified Medicine Directive (FMD) sowohl das Anbringen von Sicherheitsmerkmalen auf der Verpackung als auch die Serialisierung der einzelnen Produkte. Deshalb müssen ab dem ersten Quartal 2019 verschreibungspflichtige Arzneimittel, die innerhalb der EU an Patienten abgegeben werden, mit einer individuellen Seriennummer, einem 2D-Code sowie einer Vorrichtung gegen Manipulationen der Verpackung versehen sein. Die Sicherheitsmerkmale lassen sich grob in offene und versteckte Merkmale unterscheiden. Zu den offenen Merkmalen zählen z. B. Hologramme, wie sie sich inzwischen auf vielen Arzneimittelpackungen befinden. Als versteckte Merkmale gelten ...