Rubrik: Gesetz und Recht
(Treffer aus pharmind, Nr. 11, Seite 1754 (2014))
Rau S | Heile L
Neues zu Korruptionsbekämpfung und Compliance im Gesundheitswesen / Rau und Heile • Korruptionsbekämpfung · Rau S, Heile L · McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München
Geschenke, Einladungen oder andere geldwerte Vorteile für Ärzte, die im Zusammenhang mit möglichen Verschreibungen oder Patientenzuweisungen stehen, möchte die Bundesregierung unter Strafe stellen. Bisher erfüllte die Gewährung finanzieller Vorteile durch Begünstige ärztlicher Verschreibungen, Zuweisungen oder Empfehlungen an den diese aussprechenden Arzt zumindest dann keinen Straftatbestand, wenn dieser Arzt ambulant in eigener Praxis tätig war. So hatte es der Bundesgerichtshof vor knapp zwei Jahren entschieden. Dessen ungeachtet waren solche finanziellen Vorteile auch bislang schon unzulässig. Verstöße wurden jedoch kaum sanktioniert. Dies will der Gesetzgeber nun ändern. Der pharmazeutischen Industrie dürfte dies – manchen anders lautenden Darstellungen zum Trotz – die ordnungsgemäße ...